LAVES: Bei Nuss- und Vanilleeis wird häufig getrickst

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Wer weiß schon so genau was drin ist? Symbolfoto: Alexander Dontscheff
Wer weiß schon so genau was drin ist? Symbolfoto: Alexander Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig/Oldenburg. Haselnuss im Walnusseis und kaum Vanille im Vanilleeis: Das sind die Ergebnisse der jüngsten Untersuchung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Insgesamt 86 Eisproben wurden dafür in den Lebensmittel- und Veterinärinstituten Braunschweig/Hannover und Oldenburg analysiert.


"Die Eisproben stammen aus ganz Niedersachsen und betreffen sowohl Eisdielen als auch Eis aus dem Supermarkt", erklärte Laves-Pressesprecherin Hiltrud Schrandt gegenüber regionalHeute.de. Die 40 Proben Nusseis wurden in Braunschweig untersucht, 46 mal Vanilleeis in Oldenburg.

Ergebnis Nusseis:


Von den 40 Proben waren 31 als Haselnusseis deklariert. Hier stimmte die Kennzeichnung mit dem Inhalt überein. Dagegen waren in sieben von neun Proben Walnusseis lediglich Spuren von Walnuss enthalten. Der fehlende Walnussanteil wurde durch die wesentlich günstigeren Haselnüsse ersetzt.

"Bei einem als „Walnuss"- oder „Haselnusseis" gekennzeichneten Speiseeis, dürfen ausschließlich die entsprechenden Nüsse verwendet werden und der Nussanteil muss mindestens fünf Prozent betragen. Werden aber verschiedene Nussarten für eine Eissorte verwendet, sind sie auch im Einzelnen zu deklarieren, es sei denn, das Eis wird lediglich als „Nusseis" angeboten. Die Kennzeichnung von Nüssen, ist insbesondere auch zum Schutz für Allergiker von besonders hoher Bedeutung", so die Erklärung.

Ergebnis Vanilleeis:


Beim Vanilleeis mussten von 46 untersuchten Proben 39 als irreführend beurteilt werden. "Es war nicht ausschließlich echte Vanille enthalten, obwohl nach der Kennzeichnung davon auszugehen war", so das Ergebnis. Es seienunter anderem synthetisch hergestellte Aromastoffe und Aromastoffe, die nicht in natürlicher Vanille enthalten sind, gefunden worden. Ein als „Vanilleeis" bezeichnetes Speiseeis dürfe nur echte Vanille oder natürliche Vanillearomen enthalten. Sofern bei der Herstellung nicht natürliches Vanillearoma verwendet wird, müsse es als „Eis mit Vanillegeschmack" bezeichnet werden.

Ein Fazit dieser Untersuchung sei, dass für Vanilleeis kaum noch echte Vanille verwendet werde und der Verbraucher durch irreführende Kennzeichnung im Unklaren bleibe. Aufgrund dieser Ergebnisse aus 2016 wurde für 2017 das Untersuchungsprogramm erneut aufgelegt; die Ergebnisse bleiben noch abzuwarten.

Konsequenzen?


Müssen die Hersteller der irreführend deklarierten Eisproben nun Konsequenzen fürchten? "Wir werden die detaillierten Ergebnisse an die zuständigen Stellen der Kommunen und Landkreise weiterleiten", erklärtHiltrud Schrandt. "Was dann dort passiert, liegt nicht mehr in unserer Hand."

Weitere ausführliche Informationen zu den Untersuchungen sind auf www.laves.niedersachsen.de zu finden.


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