Lies: „Schienenprojekt Weddeler Schleife ist auf gutem Weg"

von Eva Sorembik


Das weitere Vorgehen zur Realisierung des zweigleisigen Schienenausbaus zwischen Braunschweig und Wolfsburg wurde jetzt abgestimmt. Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Das weitere Vorgehen zur Realisierung des zweigleisigen Schienenausbaus zwischen Braunschweig und Wolfsburg wurde jetzt abgestimmt. Symbolfoto: Thorsten Raedlein

Region. Neuigkeiten beim Projekt "Weddler Schleife". In einem Gespräch mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums, des Regionalverbandes Großraum Braunschweig und der Deutschen Bahn hat Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies das weitere Vorgehen zur Realisierung des zweigleisigen Schienenausbaus zwischen Braunschweig und Wolfsburg abgestimmt.


Dies hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Lies und Enak Ferlemann, Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, zeigten sichsehr erfreut über das erzielte Ergebnis: „Alle beteiligten Akteure von Bund, Land, Regionalverband und Bahn haben deutlich ihren Willen bekräftigt, dieses überaus wichtige Schienenprojekt Hand in Hand erfolgreich umzusetzen. Dazu konnte in der grundlegenden Frage der Finanzierung des Gesamtvorhabens Einvernehmen über das weitere Vorgehen getroffen werden."

Lies betonte: „Der zweigleisige Ausbau der Weddeler Schleife kommt. Da ziehen wir alle an einem Strang - Land, Region und Bund. Fest steht, dass wir kein neues Baurecht brauchen, damit beschränkt sich der Planungsaufwand auf die technische Seite. Wenn alles glatt geht, starten die Bauarbeiten 2020, und ich gehe davon aus, dass wir vielleicht schon 2022 die Strecke einweihen können. Das ist ein großer gemeinsamer Erfolg für die Region, der noch vor einigen Jahren undenkbar gewesen wäre. Gemeinsam ist es uns gelungen, das für die Qualität des Schienenverkehrs so wichtige Projekt voranzutreiben."

Finanzierungsanteile werden ermittelt


Konkret sei vereinbart worden, zunächst den sich durch den Ausbau ergebenden Nahverkehrsnutzen sowie den sich daraus ergebenden Finanzierungsanteil zu ermitteln. Dieser soll im Rahmen der Bundesförderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit einem Bundesanteil von 60 Prozent gefördert werden. Die verbleibenden 40 Prozent seien von Land und Regionalverband zu schultern. Die Ermittlung des Nahverkehrsnutzens erfolge im Rahmen einer sogenannten standardisierten Bewertung. Eine solche Untersuchung sei vom Regionalverband bereits beauftragt worden und solle in den nächsten Monaten in enger Abstimmung mit Land und Bund durchgeführt werden. Für den dann noch verbleibenden Finanzierungsanteil strebe der Bund eine weitere Finanzierungsbeteiligung auf der Grundlage des zusätzlichen Nutzens des Projektes für den Güter- und Fernverkehr an. Mit dessen Ermittlung habe der Bund bereits begonnen.


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