Mehr Einzelzuschüsse für Ferienmaßnahmen in der Jugendarbeit

von Jan Borner


Die Bezuschussung für Bildungs- und Erholungsmaßnahmen für Kinder im Rahmen der Jugendarbeit wird in Zukunft flexibler gestaltet. Symbolbild. Foto: Archiv
Die Bezuschussung für Bildungs- und Erholungsmaßnahmen für Kinder im Rahmen der Jugendarbeit wird in Zukunft flexibler gestaltet. Symbolbild. Foto: Archiv



Wolfenbüttel. Die Bezuschussung für Bildungs- und Erholungsmaßnahmen für Kinder im Rahmen der Jugendarbeit wird in Zukunft flexibler gestaltet, um mehr Kinder mit den Ferienangeboten zu erreichen. Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, dass die Fördermöglichkeiten von Ferienmaßnahmen ab dem kommenden Jahr ausgeweitet werden sollen.

Die bisherigen Förderrichtlinien seien sehr eng gefasst gewesen, erklärte die Kreisverwaltung. So sei die Fördermöglichkeit von Ferienmaßnahmen bislang auf die Altersgruppe von acht bis zwölf Jahren und auf eine zeitliche Dauer von 15 Tagen in den Sommerferien eingeschränkt gewesen. Außerdem seien bislang Familien von der Förderung ausgeschlossen gewesen, die Hilfen nach dem Wohngeldgesetz und dem Kindergeldzuschlag in Anspruch nahmen. Das soll sich ab 2017 nun ändern. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 17 Jahren mit Wohnsitz im Kreisgebiet sollen dann nämlich zu Bildungs- und Erholungsmaßnahmen, die im Rahmen der Jugendarbeit nach §11 SGB VIII stattfinden, einen Zuschuss zu den Teilnahmegebühren erhalten können, wenn sie aus Familien kommen, die Anspruch auf Hilfen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz oder Kindergeldzuschlag haben. Der Zuschuss soll dabei ein Drittel des Teilnahmebetrages abdecken, maximal jedoch 220 Euro.

Auch wenn die Erweiterung der Bezuschussung erst ab dem kommenden Jahr starten soll, hieß es seitens der Kreisverwaltung, dass sie auch in diesem Jahr schon großzügig mit gestellten Anträgen umgehen wolle. Im Haushalt 2016 sind nach Angaben der Verwaltung 8.000 Euro für eine Förderung nach den geltenden Richtlinien bereitgestellt. Mit der neuen Richtlinie ab dem 1. Januar 2017 sollen dann voraussichtlich 10.000 Euro für diesen Zweck in den Haushalt 2017 eingestellt werden.


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