Messerstecher von Gebhardshagen ab 7. Dezember vor Gericht

von Eva Sorembik


Landgericht Foto: Anke Donner
Landgericht Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Salzgitter/Braunschweig. Ab 7. Dezember beginnt vor dem Landgericht Braunschweig der Prozess gegen einen Salzgitteraner wegen Mordes. Dem 56-Jährigen wird zu Last gelegt, im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, einen 30-Jährigen heimtückisch getötet zu haben. Dies teilte die Pressestelle des Landgerichts mit.






Laut Anklage habe sich der Angeklagte am späten Abend des 25. Mai in einer Gaststätte in Salzgitter aufgehalten. In Folge erheblicher Alkoholisierung - der Mann wies eine Blutalkoholkonzentration von rund zwei Promille auf - sei es zu einem Streit mit einem weiblichen Gast gekommen. Daraufhin sei er zum Verlassen der Gaststätte aufgefordert worden, unter anderemvon dem späteren Opfer.

Zunächst habe der Angeklagte die Gaststätte verlassen, sei aber kurzer Zeit später mit einem Messer ausgestattet in die Gaststätte zurückgekehrt. Nachdem er sich vergewissert habe, dass es sich um die Person gehandelt habe, die ihn zuvor geschubst haben sollte, habe er das Messer mit einer 30 Zentimeter langen Klinge aus seinem Hosenbund gezogen und von hinten dreimal tief in die linke Körperseite des Opfers gestochen. Das überraschte Opfer sei dabei an der Niere, den Nierenkapseln und am Zwerchfell verletzt worden. In Folge der Verletzungen sei eine Notoperation des Opfers erforderlich gewesen. Am 8. Juni sei das Opfer nach einem akuten Herzversagen aufgrund einer Lungenthrombembolie verstorben.

Für den Prozess, der am 7. Dezemberum 9 Uhr beginnt, sind insgesamt vierVerhandlungstage angesetzt. Die Fortsetzungstermine sind: 14. und 21. Dezember sowie 12. Januar.

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