Mindestlohn: Piraten beantragen Umfrage unter Taxifahrern


Wird der Mindestlohn in Braunschweig umgangen? Die Piraten fordern eine Umfrage bei den Taxifahrern. Foto: A. Ehlers
Wird der Mindestlohn in Braunschweig umgangen? Die Piraten fordern eine Umfrage bei den Taxifahrern. Foto: A. Ehlers | Foto: André Ehlers



Braunschweig. Im kommenden Wirtschaftsausschuss am 26.06.2015 beantragt die Piratenfraktion die Durchführung einer anonymen Umfrage unterTaxifahrern zur Bezahlung nach Mindestlohn. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zum 01.01.2015 wurde der Taxentarif auch in Braunschweig erhöht, um die Lohnsteigerungen auszugleichen. Die Verwaltung soll durch diese Umfrage nach Bremer Vorbild [2] nun prüfen,ob diese Erhöhung tatsächlich für die Entlohnung der Taxifahrer genutzt wird.

In der Begründung des Antrages heißt es:
"Die bisherigen Statements lassen erkennen, dass sich mit Einführung des Mindestlohnes das monatliche Einkommen nicht erhöht hat, sondern sogar die Anzahl der Arbeitsstunden gestiegen ist. Die Umfrage soll ebenfalls Aufschluss darüber geben, wie hoch die Bereitschaft der Taxiunternehmer ist, sich den geänderten Bedingungen anzupassen und in wie weit sie ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern nachkommen. Die Stadt Braunschweig hat als zuständige Behörde die Aufgabe der Kontrolle, ob die durch den Rat beschlossene Erhöhung der Tarife tatsächlich zur Zahlung des Mindestlohnes genutzt wird."

"Es hätten sich mehrere Taxifahrer beschwert, dass die Bezahlung nach Mindestlohn nur pro Forma erfolge. Formal würden sie an den Taxenständen "Pause" machen – bis wieder eine Fahrt kommt. Ihren Aussagen nach ist die Bezahlung der Fahrer de-fakto nicht verbessert worden. Wenn die Tariferhöhung bei den Fahrern nicht ankommt, dann muss sie zurückgenommen werden“, sagt Jens-Wolfhard
Schicke-Uffmann, Vertreter der Piratenfraktion im Wirtschaftsausschuss. „Das in Aussicht gestellte Gutachten erscheint uns nicht ausreichend, die Taxifahrer selbst müssen befragt werden, um eine realistische Einschätzung zu erhalten. Zahlreiche Taxifahrer haben sich negativ über die gleichbleibende oder sogar verschlechterte Situation geäußert, daher ist eine schnelle Überprüfung nach dem Bremer Vorbild dringend angeraten“, so Schicke-Uffmann weiter.

Die Umfrageergebnisse aus Bremen führen vor Augen, dass die Umsetzung des Mindestlohnes im Taxengewerbe nicht als geglückt bezeichnet werden kann. So heißt es im Fazit der Umfrage: „Unter dem Eindruck eines drohenden Arbeitsplatzverlustes bei Weigerung fügen sich die
Fahrerinnen und Fahrer und tragen damit zur Umgehung des ML notgedrungen bei. Durch die bewussten Falschangaben auf den Schichtzetteln entstehen auf diese Weise gesezteskonforme Lohnabrechnungen.“ Die Stadt Braunschweig muss daher über die Verhältnisse vor Ort Bescheid wissen, damit sie angemessen reagieren kann und der um 25% erhöhte Taxentarif sein Ziel erreicht.

Hintergrund: Diesem Antrag vorausgegangen ist eine Stellungnahme der Verwaltung zum Mindestlohn im Taxengewerbe (Wirtschaftsausschuss,
17.04.2015), in der angegeben wird, dass weder ihnen noch der zuständigen Zollbehörde derzeit „belastbare Erkenntnisse“ zur Umgehung
des Mindestlohns vorliegen. Anwesend waren in der Sitzung auch Taxifahrer, die ihre Situation schilderten und auf verschiedene
Missstände aufmerksam machten. Ihren Äußerungen zufolge hat sich ihre finanzielle Situation nicht verbessert. Während sie zuvor
umsatzbeteiligt waren, seien sie es jetzt nicht mehr. Ihre Gleitzeitverträge seien aufgrund der einzuhaltenden Kernzeit zu
unflexibel, um auf die Verkehrsbedarfslage zu reagieren.


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