Muss sich jeder Händler eine neue Registrierkasse anschaffen?


Foto: Marc Angerstein
Foto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Braunschweig. Ende 2016 haben Bundestag und Bundesrat in einem Eilverfahren das Kassengesetz verabschiedet. Dieses sieht weitergehende Verschärfungen beim Einsatz von elektronischen Registrierkassen vor. Die IHK Braunschweig erklärt die neuen Regelungen. 


Ab Jahresbeginn 2020 müssen alle Registrierkassen über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sein muss. Elektronische Registrierkassen, die nach dem 25.November2010 und vor dem 1.Januar2020 angeschafft wurden und der Kassenrichtlinie des Bundesfinanzministeriums entsprechen, dürfen ohne Umrüstung noch bis zum Jahresende 2022 weiter verwendet werden. Die Missachtung der neuen Vorschriften wird mit einer Geldbuße bis zu 25000Euro als Gefährdungstatbestand geahndet.

Für jeden Kauf muss ein Kassenbeleg ausgestellt werden


Weiterhin wird mit dem Jahresbeginn 2020 die (Kassen-)Belegausgabepflicht erforderlich. Der Kunde ist jedoch nicht zur Mitnahme des Beleges verpflichtet. Aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität besteht die Möglichkeit einer Befreiung von der Belegausgabepflicht, die bei den jeweiligen Finanzbehörden zu beantragen ist. Ab dem 1. Januar 2018 kann es bereits zu Überprüfungen kommen, ob die Regelungen auch umgesetzt werden.Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums liegt der einmalige Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft bundesweit für die Neuanschaffung und Umstellung der Geräte bei rund 470MillionenEuro und die jährlichen Kosten unter anderem für Zertifizierung, Wartung und Support bei 106MillionenEuro, so die Industrie und Handelskammer.


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