Neuer Hochschulrat der TU Braunschweig




Braunschweig. Sieben Hochschulratsmitglieder haben am 1. Juni 2015 ihre vierjährige Amtszeit im Aufsichtsgremium der Technischen Universität Braunschweig angetreten.

Fünf Mitglieder aus Wirtschaft und Wissenschaft wurden durch das Herstellen des Einvernehmens im Senat der Technischen Universität Braunschweig ernannt: Prof. Dr. Christine Ahrend, Prof. Dr. Heinz Jörg Fuhrmann, Prof. Dr. Lothar Hagebölling, Prof. Dr.-Ing. Jürgen Leohold und Prof. Dr. Bettina Rothärmel gehören als externe Mitglieder dem neuen Hochschulrat an. Ein weiteres Mitglied, Prof. Dr. Ute Daniel, die aus der TU Braunschweig kommt, wurde direkt durch den Senat gewählt. Als siebtes Mitglied des Hochschulrates hat das MWK als eigenen Vertreter Ministerialdirigent Carsten Mühlenmeier benannt.

Die Amtszeit des Hochschulrates der TU Braunschweig beträgt vier Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Die sieben Mitglieder im Hochschulrat:
§ Prof. Dr. Christine Ahrend, Vizepräsidentin für Forschung, Berufung und Nachwuchsförderung der TU Berlin, 1. Amtszeit,
§ Prof. Dr. Heinz Jörg Fuhrmann, Vorstandsvorsitzender Salzgitter AG, 2. Amtszeit,
§ Prof. Dr. Lothar Hagebölling, Staatssekretär a. D., 2. Amtszeit,
Prof. Dr.-Ing. Jürgen Leohold, Leiter der Konzernforschung der Volkswagen AG, 1. Amtszeit,
§ Prof. Dr. Bettina Rothärmel, Prokuristin, Marketingleiterin Braunschweiger Zeitungsverlag, 2. Amtszeit,
§ Prof. Dr. Ute Daniel, Historisches Seminar, als gewähltes Mitglied der TU Braunschweig,
§ Ministerialdirigent Carsten Mühlenmeier, Abteilungsleiter im Ministerium für Wissenschaft und Kultur, als Vertreter des Fachministeriums.

"Mit diesem Hochschulrat haben wir wieder Persönlichkeiten gewinnen können, die sich mit Engagement und Überzeugung für die Belange der TU Braunschweig einsetzen werden“, freut sich Prof. Jürgen Hesselbach, Präsident der TU Braunschweig, auf die zukünftige Zusammenarbeit. Das Beraterteam kommt aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und ist mit dem Hochschulwesen bestens vertraut.

Aufgaben des Hochschulrats: Das Gremium des Hochschulrats berät das Präsidium und den Senat der TU Braunschweig und nimmt zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen, zur Gründung von bzw. zur Beteiligung an Unternehmen durch die Hochschule und zu den Entwürfen der Zielvereinbarungen mit dem MWK Stellung. Der Hochschulrat bestätigt den Vorschlag des Senats zur Ernennung, Bestellung oder Entlassung von Mitgliedern des Präsidiums. Außerdem hat der Hochschulrat mit dem zum 1. April 2015 vom MWK auf die TU Braunschweig übertragenen Berufungsrecht die Aufgabe, das Einvernehmen zu Berufungsvorschlägen zur Besetzung von Professuren herzustellen.


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