Neues Bleiberecht für Flüchtlinge in Ausbildung

von Sina Rühland




Braunschweig. Der Bundestag hat am Donnerstag eine Änderung im Bleiberecht für Flüchtlinge beschlossen. So sollen schutzsuchende Menschen, die in Deutschland eine Ausbildung beginnen und unter 21 Jahre alt sind, zukünftig für jeweils ein Jahr geduldet werden. Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, sieht nur wenig Verbesserungen in den ausgeweiteten Bestimmungen.

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Detlef Bade. Foto: Handwerkskammer



"Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber damit sind die Ausbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge nur ein wenig verbessert worden. Das Gesetz bringt noch nicht die notwendige Rechtssicherheit für die Ausbildung junger Flüchtlinge in Handwerksbetrieben", so Detlef Bade.

Die Duldung für jeweils nur ein Jahr und die Einschränkung auf junge Menschen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, seien zu restriktiv: „Für eine vernünftige handwerkliche Ausbildung ist eine systematische Planung auch über ein Jahr hinaus erforderlich." Geduldete müssten bundesweit einheitlich einen gesicherten Aufenthaltsstatus während der gesamten Berufsausbildung erhalten und in jedem Fall eine Berufsausbildung beenden können. Hier müsse das Gesetz nachgebessert werden.

Bade fordert frühe Maßnahmen zur Integration


Für eine erfolgreiche Integration der vielen tausend unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge müsse so früh wie möglich mit Maßnahmen begonnen werden. Bisher steht der Weg in die duale Ausbildung aufgrund aufenthaltsrechtlicher Einschränkungen in der Regel faktisch nicht offen oder ist mit erheblichen Unsicherheiten, auch für die Betriebe, verbunden. Um dies zu ändern, sollten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge die Möglichkeit erhalten, aus dem Asylverfahren in einen speziellen, neu zu schaffenden humanitären Ausbildungsaufenthalt zu wechseln. Dies könne durch die Einführung einer eigenen Rechtsgrundlage gewährleistet werden.


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