Öffentliches Behinderten-WC im Polizeigebäude?

von Nick Wenkel


Wird das Behinderten-WC bei der Polizei Mitte für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?
 Symbolfoto: Nino Milizia
Wird das Behinderten-WC bei der Polizei Mitte für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt? Symbolfoto: Nino Milizia | Foto: Nino Milizia

Braunschweig. Der Rat der Stadt Braunschweig hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, an welchen Orten innerhalb des Okerumflutgrabens die Neueinrichtung eines öffentlichen Behinderten-WCs und Pflegeplatz „Toilette für alle“ möglich ist. Auch eine Nachinstallation in ein vorhandenes öffentliches Behinderten-WC sei denkbar.


Da zurzeit keine städtische Liegenschaft zur Verfügung gestellt werden könne, wurde mit dem Polizeikommissariat Mitte bereits Kontakt aufgenommen, heißt es in der Verwaltungsvorlage. Dieses Gebäude liegt zentral im Innenstadtbereich, sei aufgrund der Nutzung durchgängig zugänglich und verfüge im Erdgeschoss über ein Behinderten-WC, das einen Pflegeplatz aufnehmen könnte. Der Landesliegenschaftsfonds als Eigentümer und das Polizeikommissariat als Nutzer des Gebäudes seien grundsätzlich bereit, dieses Behinderten-WC Bedürftigen öffentlich zur Verfügung zu stellen. Aufgrund des erhöhten Erdgeschossniveaus sei jedoch der Einbau eines Plattformliftes erforderlich.

Keine Mitfinanzierung durch Land


Wenn die erforderliche Baumaßnahme durch den städtischen Fachbereich Gebäudemanagement realisiert werden könnte, wären dafür Gesamtkosten in Höhe von rund40.000 Euro anzusetzen. Da es sich um ein landeseigenes Gebäude handelt, müsse die Planung und Ausführung in den Händen des staatlichen Baumanagements liegen. Vorgesehen sei der Abschluss einer Überlassungsvereinbarung zwischen Stadt und Land. Nach Erteilung eines Bauauftrages mit Zusage der Kostenübernahme der Stadt werde das staatliche Baumanagement die weitere Planung und Ausführung übernehmen. Eine zeitliche Zusage für die Bauausführung kann das staatliche Baumanagement vor dem Hintergrund der dortigen knappen Personaldecke jedoch nicht geben. Eine Mitfinanzierung der Maßnahme durch das Land werde hingegen nicht erfolgen. Die Übernahme der Folgekosten sei im Rahmen der Überlassungsvereinbarung zu regeln. Haushaltsmittel stehen in 2017 nicht zur Verfügung.


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