Ohne Winterreifen kann es schnell teuer werden


Wer bei Glätte ohne Winterreifen unterwegs ist, dem drohen Strafen. Symbolfoto: Robert Braumann
Wer bei Glätte ohne Winterreifen unterwegs ist, dem drohen Strafen. Symbolfoto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann



Wolfenbüttel. Zwar zeigt sich die dunkle Jahreszeit bislang von ungewohnt milder Seite, doch das Wetter kann sich im Winter schlagartig ändern. Wer dann ohne Winterreifen unterwegs ist, dem drohen Strafen. Bei einem Unfall ist zudem nicht gesagt, ob die Versicherung zahlt.

Wie Frank Oppermann, Pressesprecher der Polizei Wolfenbüttel, erklärt, gibt es für Winterreifen keinen bestimmten Zeitraum, in dem eine Benutzung vorgeschrieben ist. Stattdessen gibt es eine anlassbezogene Winterreifenplicht. So sei die Benutzung von Winterreifen genau dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn tatsächlich Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorliegt, so Frank Oppermann. Wird man dann mit Sommerreifen auf dem Auto erwischt, so liegt die Strafe bei 60 Euro und einem Punkt in Flensburg. Baut man zusätzlich einen Unfall, dann verdoppelt sich der Betrag auf 120 Euro. Viel entscheidender jedoch: Die Polizei nimmt es in den Unfallbericht auf, wenn ein Auto bei Glätte mit Sommerreifen unterwegs war und an diesem Punkt kommen die Versicherungen ins Spiel. „Wer bislang ohne Winterreifen unterwegs war, sollte jetzt schnell welche aufziehen lassen“, so die Öffentliche Versicherung Braunschweig. „Denn unabhängig vom Bußgeld ist es bei winterlichen Straßenverhältnissen auch gefährlich.“ Um nicht von unerwarteten Schneefällen oder Glatteis überrascht zu werden, sei es sinnvoll, sein Auto schon im Herbst auf Winterreifen oder Ganzjahresreifen umzurüsten, so eine Sprecherin.

Kein Schutz garantiert


Auch Frank Oppermann betont, dass Winterreifen durch ihre Gummimischung erwiesene Vorteile im Fahrverhalten aufweisen würden, auch wenn bei den zurzeit milden Temperaturen noch keine Winterreifenpflicht vorliegen würde. Weiter heißt es in der Mitteilung der Öffentlichen Versicherung: „Wer bei winterlichem Wetter mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer, sondern auch seinen Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt zwar für den Schaden des Unfallopfers auf ─ auch wenn der Unfallverursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Dies gilt jedoch nicht automatisch für Kaskoschäden. Bei grober Fahrlässigkeit (Nutzung von Sommerreifen im Winter) des Unfallteilnehmers wird die Versicherungsleistung oft gekürzt." Die Öffentliche erklärt zwar, dass sie selbst bei Nutzung von Sommerreifen im Winter in der Kaskoversicherung auf die Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit verzichten würde, dennoch empfiehlt die Versicherung zur Sicherheit eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. "Außerdem sollten Winterreifen nicht älter als sechs Jahre sein, weil sie dann verhärten und die Fahreigenschaften schlechter werden“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.


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