Pflegestützpunkt informiert über das Pflegestärkungsgesetz II


Braunschweig. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurde die Versorgung pflegebedürftiger Menschen auf eine neue Grundlage gestellt. Am Donnerstag, 16. März, um 16 Uhr, findet dazu im Pflegestützpunkt des Seniorenbüros der Stadt, Kleine Burg 14, eine Informationsveranstaltung statt.


Der Vortrag dauert etwa zwei Stunden. Eine Anmeldung unter der Telefonnummer: (0531) 470-3342 oder per Email an pflegestuetzpunkt@braunschweig.de ist erforderlich, es können maximal 20 Personen teilnehmen.

Bisher bezog sich der Begriff der Pflegebedürftigkeit vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen. Mit dem neuen Gesetz erhalten nun auch Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sowie demenziell erkrankte Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Grundlage dafür ist ein neues Begutachtungsinstrument und Einstufung in Pflegegrade.

Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich nicht mehr daran, wie viel Zeit ein Mensch am Tag an Hilfe benötigt, sondern im Wesentlichen daran, wie selbstständig der Alltag bewältigt werden kann, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind und wie viel personelle Unterstützung dafür notwendig ist. Im Vortrag wird aufgezeigt, was sich verändert hat und was sich noch verändern wird.


mehr News aus Braunschweig