"Polenböller" gezündet - Verstoß gegen Sprengstoffgesetz

von Polizei Braunschweig




Braunschweig. Wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt die Polizei gegen einen 20 und einen 22-jährigen Mann. Beide hatten gegen 01.00 Uhr in der Nacht im Bereich Hagenmarkt Böller gezündet. Als eine Streife der Polizei, dem Lärm folgend, die Männer auf der Stecherstraße überprüften, hatten die Beschuldigten noch fünf in Deutschland nicht zugelassene Böller in der Tasche.

Die Beamten stellten die Sprengkörper sicher. Die Polizei weist darauf hin, dass der Kauf, der Besitz oder das Abbrennen von Böllern ohne Prüfzeichen (BAM - Bundesanstalt für Materialprüfung) einen Straftatbestand nach dem Sprengstoffgesetz erfüllt und mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden kann.


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