Probleme mit dem Widerrufsrecht? - Umfrage Verbraucherzentrale


Die Verbraucherzentrale startet eine Umfrage. Symbolfoto: Max Förster
Die Verbraucherzentrale startet eine Umfrage. Symbolfoto: Max Förster | Foto: Max Förster



Braunschweig. Um zu erfahren, welche Erfahrungen, Kenntnisse und Probleme Verbraucher im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht haben, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen eine Umfrage gestartet. Die Beratungsstelle Braunschweig berichtet im Nachfolgenden darüber.



Täglich werden Millionen Verträge geschlossen: im Internet, am Telefon, in Fußgängerzonen oder an der Haustür. Für diese Geschäfte gewährt das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Verbrauchern ein Widerrufsrecht. Aber: keine gesetzliche Regelung ohne Ausnahmen. Immer wieder gibt es Ärger, weil Verbraucher ihre Rechte nicht kennen und Anbieter die Situation manchmal ausnutzen. Um zu erfahren, welche Erfahrungen, Kenntnisse und Probleme Verbraucher im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht haben, hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen eine Umfrage gestartet. Verbraucher können sich noch bis Mitte September daran beteiligen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/umfrage-widerrufsrecht

Mit welch dreistem Verhalten sich Anbieter um das Widerrufsrecht drücken, zeigt folgender aktueller Fall: Vier Tage vor seinem Tod im Juni dieses Jahres hatte ein Senior an der Haustür für 3.300 Euro ein Elektromobil der Firma Seniomobil aus Ludwigshafen gekauft. Noch am selben Tag des Vertragsabschlusses wurde das Mobil angeliefert. Unbenutzt stand es seitdem herum. Zwei Tage nach dem Tod wollte die Ehefrau den Vertrag telefonisch widerrufen. Sie sei nicht Vertragspartnerin und könne den Widerruf nicht ausüben, so die lapidare Antwort des Anbieters. Die Witwe widersprach, denn als Rechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Mannes sei sie sehr wohl dazu berechtigt. Die Firma sagte
ihr zu, den Fall zu prüfen und zurückzurufen. Dieser Rückruf erfolgte nie. Ehefrau und Tochter widerriefen den Vertrag daraufhin schriftlich per Einschreiben und baten gleichzeitig um Klärung des Rücktransports. Auch hierauf bekamen sie keine Antwort. Das Unternehmen reagierte erst auf ein Schreiben der Verbraucherzentrale. Die brüskierende Antwort des Firmeninhabers: „…ich kann als Nichtjurist nicht rechtlich beurteilen bzw. entscheiden, ob die Voraussetzungen eines Widerrufes durch Frau K. vorliegen“. In einem weiteren Schreiben setzte die Verbraucherzentrale dem Anbieter eine endgültige Frist für einen Abholtermin des Mobils. Bis heute hat die Witwe weder eine Rückzahlung des Geldes noch eine Information wie das Elektromobil zurückgesandt werden soll, erhalten. Die Verbraucherzentrale wird deshalb weitere rechtliche Schritte prüfen.

Karin Goldbeck, Juristin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, bewertet das Geschäftsgebaren der Firma als dreist. Der Fall zeigt, welche Tücken beim Widerrufsrecht lauern können. Die Witwe und ihre Tochter haben das Erbe des Verstorbenen angetreten und waren berechtigt, den Vertrag zu widerrufen. „Weil Verbraucher am Telefon häufig abgewimmelt werden und ein fernmündlicher Widerruf nicht nachweisbar ist, raten wir vom telefonischen Widerruf ab. Erfolgt der schriftliche Widerruf dadurch erst später, kann die 14-tägige Widerrufsfrist verstrichen sein. Die Beweislast für einen fristgerechten Widerruf liegt zudem beim Verbraucher“, sagt Goldbeck.

Und selbst bei einem nachweislich schriftlichen und fristgerechten Widerruf, wie in diesem Fall, kann es Probleme geben. Der Anbieter reagierte erst auf Druck und dann mit fadenscheinigen Argumenten. Die Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufs muss der Verbraucher nur tragen, sofern er vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde. Da es sich bei dem Elektromobil um eine nicht paketversandfähige Ware handelt, muss der Anbieter den Verbraucher über die konkrete Höhe der Rückversandkosten von Speditionsware informieren. Eine solche Information fehlt in den AGB des Anbieters. „Wir vermuten, dass der Anbieter die Verbraucherin und ihre Tochter mit dieser Hinhaltetaktik entmutigen wollen, damit sie die Angelegenheit nicht weiterverfolgen. Verbraucher sollten sich auf solche Spielchen nicht einlassen und sich umgehend rechtlichen Rat holen“, so die Juristin.



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