Rente für Pflege: So geht´s


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Durch das neue „Pflegestärkungsgesetz II“ gibt es einige Änderungen bei dem Anspruch auf diese Rentenpunkte. Das SoVD-Beratungszentrum Braunschweig erklärt, worauf man nun achten sollte.


Bislang mussten pflegende Angehörige mindestens 14 Stunden pro Woche vorweisen, um sich Rentenpunkte für die Pflege anrechnen lassen zu können. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das im Januar 2017 in Kraft tritt, sind es nur noch zehn Stunden in der Woche. Viele Betroffene profitieren also von der Reform. Allerdings müssen dabei einige Punkte beachtet werden. Bei Fragen hilft der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig.

Seit Mitte der 90er Jahre erhalten Menschen, die einen Angehörigen pflegen, dafür Punkte für ihre spätere Rente. Die Beiträge werden dann von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen bezahlt. „Dazu musste sich aber derjenige mindestens 14 Stunden in der Woche um den Betroffenen kümmern“, erläutert Kai Bursie, Regionalleiter des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in Braunschweig.

Für alle, die diese 14 Stunden nicht erreicht haben, gibt es jetzt eine gute Nachricht: Die Voraussetzung wurde auf zehn Stunden an mindestens zwei Tagen in der Woche gesenkt. „Das heißt, dass jetzt mehr Menschen von den Neuregelungen profitieren“, so Bursie weiter. Allerdings gelte nach wie vor: Der pflegende Angehörige darf nicht mehr als 30 Stunden in der Woche beruflich tätig sein.

Was tun, wenn die Neuregelung zutreffen könnte?


„Ich kenne Krankenkassen, die ihre Mitglieder anschreiben und auf den neuen Umstand hinweisen. Aber das werden sicherlich nicht alle tun. Deshalb raten wir: Einfach mal bei der Pflegekasse nachfragen und um eine Bewertung der Rentenpunkte bitten“, rät Bursie. Ansonsten gehe einem später bei der Rente bares Geld durch die Lappen. Für all diejenigen, die bereits Rentenpunkte angerechnet bekommen, gilt ein sogenannter Bestandsschutz. „Das heißt, dass sie automatisch in das neue System übergeleitet werden. Sie müssen nichts tun und können sich auch nicht verschlechtern“, betont Bursie.

Wer Fragen zu dem Thema hat, kann sich an das SoVD-Beratungszentrum in Braunschweig wenden (Telefon 0531-480 760, info@sovd-braunschweig). Außerdem stehen die SoVD-Berater zu allen Fragen rund um das neue Gesetz zur Verfügung und helfen auch beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen.


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