Schallschutzgutachten stoppt Kulturzentrum

von Robert Braumann


| Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Der Standort Kreuzstraße 67 ist für ein Soziokulturelles Zentrum aus schalltechnischer Sicht nicht geeignet. Zu diesem Ergebnis kommt ein Schallschutzgutachten, das die Stadt Braunschweig im Einvernehmen mit dem Verein „KufA e. V.“ in Auftrag gegeben hatte. Jetzt muss ein anderer Standort gefunden werden.

"Wir wollen die Realisierung eines Soziokulturellen Zentrums wie einer Veranstaltungshalle vorantreiben", betont Kulturdezernentin Dr. Anja Hesse. "Deshalb haben wir unterdessen nochmals zwei bereits diskutierte Alternativen geprüft, die nunmehr in der engeren Wahl stehen: Die ‚Kunstmühle‘ und ein Grundstück im westlichen Ringgebiet. Wir brauchen einen Standort, bei dem es keine Probleme mit Lärm gibt. Denn Soziokulturelles Zentrum und Veranstaltungshalle sollen unsere Stadt bereichern und allen Bürgerinnen  und Bürgern Freude machen. Deshalb dürfen Anwohner nicht unter Lärm leiden. Das würde auch nicht zuletzt das großartige Engagement der Mitglieder von KufA ins Leere laufen lassen." Das Problem wäre vor allem der abendliche Verkehr, der nach einer Veranstaltung entstehen würde. Selbst bei einer Begrenzung auf 400 Besucher, könnten die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden. Nur 180 Personen wären zulässig und das auch nur mit Schallschutzverglasung und Dämmverschalung. Das Gutachten hebt hervor, dass auf dem Grundstück Kreuzstraße 67 lediglich zehn Fahrbewegungen in der lautesten Nachtstunde möglich wären, um die Immissionsrichtwerte im Hinblick auf die Nachbargrundstücke nicht zu überschreiten.

Die Alternativen


Ein ebenfalls für das Grundstück "Kunstmühle“ (in der ehemaligen MIAG-Versuchsmühle, Hannoversche Straße 69) von der Stadt beauftragtes Schallschutzgutachten stellt zwischenzeitlich fest, dass der Standor für die Konzeptumsetzung des Vereins „KufA e. V.“ aus schalltechnischer Sicht dem Grunde nach (Zu- und Abfahrverkehr sowie mit baulichen Schallschutzmaßnahmen) geeignet sei. Die Nachrüstungskosten für den Gebäudeschallschutz wären aber auch hier sehr hoch. Dr. Hesse: "Die Verwaltung steht mit dem Eigentümer der Immobilie in Kontakt, die offenen Fragen werden derzeit noch geklärt."

Eine weitere Alternative stellt ein Grundstück, ebenfalls im westlichen Ringgebiet gelegen, dar. Flächengröße und Zuschnitt reichen aus Sicht der Kulturverwaltung vorbehaltlich näherer Prüfung aus, um auch dort ein entsprechendes Konzept realisieren zu können. Auch hier wären hohe Investitionskosten zu erwarten. Die Verwaltung steht mit dem Initiator des Vorhabens in Kontakt. Eine weitere, dritte Option bedarf zunächst einer näheren Prüfung der Verwaltung.


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