Schoduvel: Umfassendes Sicherheitskonzept der Polizei


So möchte die Polizei Braunschweig für Sicherheit sorgen. Symbolfoto: Nick Wenkel
So möchte die Polizei Braunschweig für Sicherheit sorgen. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: Archiv

Braunschweig. Wie im vergangenen Jahr wird die Polizei mit zusätzlichen Einsatzkräften, Videoüberwachungsmaßnahmen und konsequentem Einschreiten gegen Störungen für die Sicherheit beim Karnevalsumzug, dem "Schoduvel", am kommenden Sonntag sorgen. Darüber berichtet die Polizei Braunschweig in ihrer Pressemitteilung.


In Abstimmung mit dem Veranstalter, der Stadt Braunschweig und weiteren Beteiligten wurde demnach ein Konzept entwickelt, um mögliche Gefährdungen und Beeinträchtigungen zu minimieren. Dazu gehören, neben den üblichen Barrieren durch Absperrgitter entlang der Umzugsstrecke, zusätzliche massive Sperrungen an bestimmten Stellen im Nahbereich mit Hilfe von Containern und schweren Fahrzeugen.

Gefährlichen Eindruck vermeiden


Aufgrund dieser Maßnahmen bittet die Polizei Besucher, möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Neben den bekannten innerstädtischen Standorten werden die Bereiche Europaplatz, Altstadtmarkt und Bohlweg/Georg-Eckert Straße mit zusätzlichen Kameras überwacht. Daneben sind auch mobile Videoteams im Einsatz. Besucher sollten auf Verkleidungen und das Mitführen von Gegenständen verzichten, die einen gefährlichen Eindruck erwecken könnten. Taschen, Rucksäcke oder andere Behältnisse sollten nichtunbeaufsichtigt und herrenlos abgelegt werden. Auf das Abbrennen von Feuerwerk sollte verzichtet werden, da dies auch als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden kann.

Vorsicht vor Taschendieben


Leider nutzen Taschendiebe immer wieder die Ausgelassenheit der Besucher an der Strecke, aber auch bei späteren Aufenthalten in Lokalitäten. Deshalb gehören Wertsachen und Handys in verschlossene Innentaschen am Körper. Die Polizei erinnert an die verbotene Abgabe von Alkohol und Tabakerzeugnissen an Minderjährige. Das gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas, auch wenn diese kein Nikotin enthalten. Für unter 18-Jährige besteht Rauchverbot. Beamte werden entsprechende Jugendschutzkontrollen durchführen.


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