Seit 2003: Keine Schonzeit für Schwarzwild in Braunschweig

von Nick Wenkel


In Braunschweig gibt es bereits seit 2003 keine Schonzeit mehr. Symbolfoto: Pixabay
In Braunschweig gibt es bereits seit 2003 keine Schonzeit mehr. Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Braunschweig. Sollte die Schonfrist für Schwarzwild aufgehoben werden? Ein Frage, die derzeit vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest die Städte und Landkreise der Region beschäftigt. Nicht Braunschweig, denn hier gibt es bereits seit 15 Jahren keine Schonfrist mehr für Schwarzwild. Dies teilte Stadtsprecher Rainer Keunecke auf Nachfrage von regionalHeute.de mit.


Mit der Verordnung vom 25. März 2003 hat die Stadt Braunschweig die Schonzeit aufgehoben, seinerzeit zur Bekämpfung und Vermeidung der Wildschweinpest. Die Stadtverwaltung stehe allerdings zu weiteren möglichen Maßnahmen im Kontakt mit dem Kreisjägermeister und der Jägerschaft. Davon unabhängig werde schon seit längerem routinemäßig erlegtes Schwarzwild über eine Blutuntersuchung auf die Afrikanische Schweinepest getestet, so Keunecke.

Hintergründe:


Das Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen Erlass herausgegeben, in dem es den Landkreisen als Jagdbehörden empfiehlt, die Schonzeit für Schwarzwild aufzuheben. Die Stadt Wolfsburg und der Landkreis Gifhorn sind dieser Empfehlung gefolgt und haben die Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben. Im Landkreis Goslar und in der Stadt Salzgitter ist die Aufhebung aktuell Thema in den politischen Gremien.

Bei der Aufhebung der Schonfrist und damit der Freigabe der Jagd auf Wildschweine handelt es sich um eine präventive Maßnahme zur Wildseuchenbekämpfung, aktuell vor dem Hintergrund der Gefahr der Afrikanischen Schweinepest. Aus dem Baltikum und den osteuropäischen Nachbarländern ist bekannt, dass sich dort Wildschweine mit der Afrikanischen Schweinepest infiziert haben. Mit der Herabsetzung der Schwarzwildpopulation soll die Gefahr einer Infektion sowohl innerhalb der Schwarzwildbestände als auch in die Hausschweinbestände hinein gemindert werden.

Konkret bedeute die Aufhebung der Schonfrist, dass auch nach dem 1. Februar Wildschweine gejagt werden dürfen. Die Aufhebung der Schonfrist gilt allerdings nicht für Bachen mit Frischlingen. Die Elterntiere, die daran zu erkennen seien, dass die Jungtiere noch gelbe Längsstreifen aufweisen, dürfen weiterhin nicht bejagt werden.


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