Sex ohne Gummi - Freier muss doppelt zahlen


Ein Freier muss nun doppelt zahlen. Auf ihn wartet ein Bußgeld, weil er gegen das Prostituiertenschutzgesetz verstoßen hat. Symbolfoto: CC0 Creative Commons
Ein Freier muss nun doppelt zahlen. Auf ihn wartet ein Bußgeld, weil er gegen das Prostituiertenschutzgesetz verstoßen hat. Symbolfoto: CC0 Creative Commons | Foto: CC0 Creative Commons

Braunschweig. Erstmals wurde am vergangenen Sonntag eine Ordnungswidrigkeit nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz angezeigt. Wie die Polizei Braunschweig mitteilte, hatte eine Prostituierte Anzeige erstattet, weil der Freier das Kondom ohne das Einverständnis der Frau entfernt hatte.


Das Gesetz soll die in dem Prostitutionsgewerbe tätigen Männern und Frauen besser schützen und ihnen Beratungs- und Hilfeangebote gesetzlich zusichern. Weiter regelt es die behördliche Anmeldung der Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen wollen. Demnach müssen sich Männer und Frauen in diesem Gewerbe anmelden. Im Gegenzug erhalten sie eine Anmelde- und Aliasbescheinigung.

Neben der Pflicht zur Anmeldung beinhaltet das Gesetz jedoch auch Rechte. So erstattete eine 22-jährige Frau nun Anzeige gegen einen 21-jährigen Freier. Der Mann hatte beim vereinbarten Verkehr das Kondom ohne Wissen der Frau entfernt. Dieses stellt nach dem neuen Gesetz eine Ordnungswidrigkeit dar und dient dem Schutz der Prostituierten. Der Betroffene muss nun mit einem Bußgeld rechnen.

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