Soforthilfe nach Hochwasser - Jetzt Anträge einreichen


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Wie bereits mitgeteilt, gewährt das Land Niedersachsen vom Hochwasser betroffenen Privathaushalten auf unbürokratische Weise eine finanzielle Soforthilfe. Nun hat der Niedersächsische Landtag die Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro beschlossen, diese können nun ausgezahlt werden.


Betroffene Privatpersonen in Braunschweig können ihre Anträge bei der Feuerwehr einreichen. Dort erhalten sie auch Beratung und Hilfe beim Ausfüllen des Formulars. Ansprechpartner bei der Feuerwehr ist Manfred Widiborenko, Telefonnummer (05 31) 2345-701. Alle Informationen, die kompletten Richtlinien zur Gewährung der Soforthilfe und ein Antragsformular stehen auf der Internetseite der Stadt Braunschweig unter www.braunschweig.de/hochwasserhilfe zum Herunterladen bereit.

Ist beim Hausrat ein Gesamtschaden von voraussichtlich 5.000 Euro oder mehr entstanden, wird je Haushalt eine Soforthilfe in Höhe von 500 Euro für jede erwachsene Person und 250 Euro für jedes Kind gewährt, mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro. Anträge können ausschließlich schriftlich per Antragsformular bis zum 15. November gestellt werden.


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