Sollte der Sozialbetrug von Asylbewerbern vertuscht werden?

von Robert Braumann


Die Landesaufnahmebehörde in Kralenriede. Foto. Sina Rühland/Archiv
Die Landesaufnahmebehörde in Kralenriede. Foto. Sina Rühland/Archiv | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Im Januar berichtete der NDR, dass die Braunschweiger Soko ZErm in rund 300 Fällen von Sozialbetrug ermittelt. Es soll sich dabei um Asylbewerber handeln, die bei ihrer Einreise mehrere Identitäten angenommen haben. Nun erhebt eine frühere Mitarbeiterin der LAB schwere Vorwürfe gegen ihren Vorgesetzten – dieser habe nicht gewollt das die Akten an die Polizei gehen.


Was war passiert? Durch eine mehrfache Registrierung in den Aufnahmelagern wie in Braunschweig, konnten Asylbewerber die ihnen zustehenden Sozialleistungen gleich mehrfach beziehen. Dabei, so teilte ein Ermittler mit, griffen die vorwiegend männlichen Asylbewerber in die Trickkiste. Durch verschiedene Verkleidungen sei es den meist aus Afrika stammenden Männern, gelungen, sogenannte Alias-Identitäten anzunehmen. Mit diesen falschen Identitäten konnten sie in den ihnen zugewiesenen Kommunen das Geld mehrfach kassieren.

Genaue Registrierung nicht möglich


Die unübersichtliche Lage zu Beginn des Flüchtlingsstroms im Herbst 2015 hätte dazu geführt, dass den Ermittlern nun rund 300 Akten von mutmaßlichem Sozialbetrug auf den Schreibtischen liegen. Die hohe Anzahl an Schutzsuchenden, die in der Landesaufnahmebehörde (LAB) landeten, konnte seinerzeit nicht vollständig überblickt werden. In erster Linie wollte man den Menschen Unterkunft gewähren. Eine umfassende Registrierung, beispielsweise über Fingerabdrücke, sei nicht möglich gewesen, wurde Michael Lewin, Leiter der LAB wiedergegeben.

Bewusste Vertuschung?


Die ehemalige Mitarbeiterin, die den Stein ins Rollen gebracht hat, stellt die Situation gegenüber "Hallo Niedersachsen" nun aber ein wenig anders da. Gemeinsam mit ihrem Team sei ihr aufgefallen, dass einige Asylbewerber versuchten durch Verkleidungen, mit Brille oder einem neuen Bart, mehrfach abzukassieren. Es habe aber kein System zur Erfassung gegeben. Also sei man dazu übergegangen die Fälle aufzulisten und gemeinsam mit Digitalfotos zu sammeln. Trat ein Fall auf, wurde die Polizei alarmiert. Nachdem der Flüchtlingsstrom zurück gegangen sei, habe sie sich an die Auswertung der vergangenen Monate gemacht. Dabei seien viele Fälle aufgetreten, gemeinsam mit ihren Kolleginnen habe sie diese gesammelt und wollte dann zur Polizei gehen. Nach ihrer Aussage, habe das ihr direkter Vorgesetzter aber nicht gewollt und ihr gesagt, dass sie die Akten in den Keller bringen solle. Man werde da erstmal nichts unternehmen. Das habe sie nicht hinnehmen können und sei auf eigene Faust zur Polizei gegangen.

Was ist an der Sache dran?


Die Polizei habe nach der Anzeige die Akten nicht sofort erhalten, heißt es im Bericht und die Beamten loben ausdrücklich das Handeln der Mitarbeiterin. Erst als man sich an die Staatsanwaltschaft und den Leiter der LAB gewandt habe, seien die Akten dann an die Polizei gegangen. Die LAB äußerte gegenüber "Hallo Niedersachsen", dass bei Sichtung der Unterlagen es zweifelhaft erschien, dass auf dieser Datengrundlage eine Mehrfachidentität verifiziert werden könne, zudem habe die Mitarbeiterin eigeninitiativ und ohne vorherige Abstimmung mit den Dienstvorgesetzten gehandelt, was grundsätzlich erfolgen müsse. Die Polizei kann das im Folgenden nicht nachvollziehen. Die Frau habe ihre Bürgerpflicht getan und man müsse doch froh über so eine engagierte Mitarbeiterin sein. Offensichtlich fand man aber bei der LAB keine weitere Verwendung für sie, denn die Frau wurde nach dem Ende ihres befristeten Arbeitsvertragen nicht weiter beschäftigt.

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