St. Leonhard: Abriss soll im April beginnen

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Mit den Abrissarbeiten am südlichen Stallgebäude soll im April begonnen werden. Foto: Alexander Dontscheff
Mit den Abrissarbeiten am südlichen Stallgebäude soll im April begonnen werden. Foto: Alexander Dontscheff | Foto: Dontscheff

Braunschweig. Im Planungs- und Umweltausschuss wurde in der vergangenen Woche beschlossen, in Sachen St. Leonhard einen neuen städtebaulichen Vertrag in die Wege zu leiten, der zunächst einmal den Abriss des südlichen Marstalls und den Bau des Internates beinhaltet.


"Da ein Abbruch des südlichen Stallgebäudes aus artenschutzrechtlichen Gründen nur in engen Zeitfenstern (April oder September) erfolgen kann und das Internatsgebäude für das Gesamtprojekt die höchste zeitliche Priorität hat, hat der Projektträger diese Anträge vorgezogen", heißt es in der Verwaltungsvorlage. Aufgrundder zeitlichen Priorisierung für das Internat sei eine Aufteilung in unterschiedliche Bauanträge für einzelne Bauabschnitte vorgenommen worden. Dies seibei einem Bauprojekt dieser Größenordnung nicht ungewöhnlich.

Der Bauverwaltung seien folgende Unterlagen vom Bauherrn zur Kenntnis vorgelegt worden:

  • Mietvertrag mit dem Christlichen Jugenddorf Deutschland (CJD) vom März 2017
    Das CJD ist Pächter und Betreiber des beantragten Internats.

  • Vorvertrag mit der Evangelischen Stiftung Neuerkerode (ESN) vom November 2015
    Der abschließende Mietvertrag mit ESN kann aus ESN-internen Gründen aktuell noch nicht abgeschlossen werden. ESN ist aber inhaltlich nicht an dem beantragten Internat beteiligt, insofern ist die Verwaltung der Ansicht, dass der abschließende Mietvertrag jetzt noch nicht vorliegen muss.


Nachfolgende Unterlagen würden Bestandteil der Abbruchgenehmigung:

  • Ausführliche Dokumentation der beiden zum Abbruch vorgesehenen Gebäude, Ruine Reithalle und eingeschossiges Stallgebäude im Süden gemäß § 6 Abs. 3 NDSchG.

  • Zwei Schreiben, die einmal aus dem Baudezernat und einmal aus dem Sozialdezernat das besondere öffentliche Interesse anderer Art nach § 7 Abs. 2 NDSchG am Abbruch der denkmalgeschützten Gebäude dokumentieren.


Politischer Beschluss erforderlich


"Die Bauverwaltung sieht diese Unterlagen als ausreichend an, um die beantragte Teilbaugenehmigung und die Abbruchgenehmigung für das südliche Stallgebäude auszusprechen", heißt es in der Vorlage. Da eine zeitlich gestaffelte Bauantragsstellung im städtebaulichen Vertrag bisher unerwähnt geblieben war, seiein politischer Beschluss der zuständigen Gremien zu der nun aufgezeigten Verfahrensweise – sonst ein Geschäft der laufenden Verwaltung - erforderlich. Für einen Abbruch der Ruine Reithalle wären dann folgerichtig weitere Baugenehmigungen und der abschließende Mietvertrag mit ESN vom Projektträger vorzulegen.

Der Ausschuss stimmte bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung zu. Die Abrissarbeiten am südlichen Stallgebäude sollen im April beginnen.

Nachdem bereits die Oberste Denkmalbehörde des Landes keine Einwände gegen das Projekt geäußert hatte, erteilte nun auch die Bauaufsichtdes Niedersächsischen Sozialministeriums ihren - zumindest vorläufigen - Segen. Beide Behörden waren von der BIBS zur Klärung der Rechtmäßigkeit des Vorgehens beim Projekt St. Leonhard angerufen worden.

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