Stadt Braunschweig bleibt bei Straßenausbaubeiträgen

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In Braunschweig müssen sich Anwohner unter Umständen an Straßenausbaukosten beteiligen. Symbolfoto: Alexander Panknin
In Braunschweig müssen sich Anwohner unter Umständen an Straßenausbaukosten beteiligen. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig/Hannover. Seit April gilt in Niedersachsen ein geändertes Kommunalabgabengesetz. Demnach haben die Kommunen unter anderem mehr Möglichkeiten Gebühren für den Straßenausbau zu erheben. regionalHeute.de fragte bei der Stadt Braunschweig nach wie es in der Löwenstadt gehandhabt wird.


Nach der seit 1. April 2017 geltenden Gesetzesänderung ist es den Kommunen möglich, wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen von Eigentümerinnen und Eigentümern, deren Grundstücke an Straßen anliegen, zu erheben. „Die Kosten, die anfallen, können dabei auch auf mehrere Schultern verteilt werden. Das heißt, es ist möglich, beispielsweise in einzelnen Ortschaften einer Kommune alle dort lebenden Einwohnerinnen und Einwohnern an den Kosten zu beteiligen“, heißt es in einer Erklärung von Innenminister Boris Pistorius.

Den Kommunen sei es aber weiterhin möglich, einmalig Straßenausbaubeiträge von den Anwohnerinnen und Anwohnern einzufordern. Welche Beiträge die einzelne Kommune erheben möchte, müsse sie selbst anhand der örtlichen Gegebenheiten entscheiden. Sie könne selbstverständlich auch weiterhin darauf verzichten, die Anwohnerinnen und Anwohner an den Kosten des Straßenausbaus zu beteiligen und dafür beispielsweise höhere Grundsteuern oder Gewerbesteuern festzulegen.

In Braunschweig ändert sich nichts


"Wird eine Straße erneuert, werden in Braunschweig die entsprechenden Anlieger nach einem bestimmten Schlüssel an den Kosten beteiligt. Das ist in der Straßenausbaubeitragssatzung geregelt", erklärt Rainer Keunecke von der Pressestelle der Stadt Braunschweig auf Anfrage unserer Zeitung. Dabei spiele zum Beispiel eine Rolle, ob die Straße überwiegend zum Anlieger- oder zum Durchgangsverkehr genutzt werde. Derzeit gebe es in der Stadtverwaltungen keine Überlegungen, dieses Verfahren zu ändern. "Insofern ändert sich für Braunschweig durch das neue Gesetz nichts", so Keunecke abschließend.

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