Stadt untersagt "Carfreitag"


| Foto: Robert Braumann



Braunschweig. Um die Sicherheit und Ordnung auf Braunschweigs Straßen nicht zu gefährden und die Bestimmungen der Feiertagsruhe einzuhalten, untersagt die Stadt Braunschweig in Abstimmung mit der Polizei per Allgemeinverfügung für Karfreitag, 3. April, eine im sozialen Netzwerk "Facebook" veröffentlichte, anonym initiierte Veranstaltung namens "Carfreitag 2015". Die Meldung der Stadt wird im folgenden unkommentiert und ungekürzt veröffentlicht.
Dieses Treffen der Auto-Tuning-Szene soll Ermittlungen der Polizei zufolge vermutlich auf dem Ikea-Parkplatz an der Hansestraße stattfinden. Es war zunächst von einer "Braunschweig Motorsport Szene" als „Carfreitag Braunschweig 2015" veröffentlicht worden und hatte mindestens 1.550 Zusagen erhalten. Mittlerweile kursieren Varianten dieses Aufrufs bei "Facebook". "Es ist zu vermuten, dass sich die Zahl der Teilnehmer noch wesentlich erhöht", sagt Ordnungsdezernent Claus Ruppert. "Im vergangenen Jahr fand ein "Carfreitag" in Garbsen mit rund 7.000 Teilnehmern statt, was dort zu einem Verkehrschaos führte."

Die Stadt Garbsen hat die Veranstaltung für dieses Jahr untersagt. "Daraufhin hat sich ein Teil der Szene offenbar nach Braunschweig orientiert", so Claus Ruppert. "Problematisch an diesen Treffen ist, dass es am Rande meist zu illegalen Autorennen kommt. Hierbei werden häufig unter jeglicher Missachtung der Verkehrsregeln Beschleunigungsrennen ausgetragen, und es muss befürchtet werden, dass es auch in Braunschweig zu solchen Aktionen kommen wird. Es besteht daher eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung." In Hannover war es 2011 im Zusammenhang mit dem "Carfreitag" zu einem Todesfall gekommen.

Die Allgemeinverfügung untersagt für den 3. April jedwede Treffen der Auto-Tuning-Szene, mit oder ohne Fahrvorführungen, im Gebiet der Stadt Braunschweig auf öffentlichen und privaten Flächen. Als Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als zehn Fahrzeugen, die gegenüber der Serienproduktion an Karosserie, Fahrwerk, Motorleistung, Auspuff oder Bereifung technisch verändert wurden. Bei Zuwiderhandlungen können Platzverweise ausgesprochen, Zwangsgelder verhängt und bei weiterhin bestehender Zuwiderhandlung auch Fahrzeuge abgeschleppt werden.


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