Stadt verhängt Stallpflicht für Geflügel


Die Stadt Braunschweig hat am Nachmittag eine Stallpflicht für Geflügel verhängt. Symbolfoto: Public Domain
Die Stadt Braunschweig hat am Nachmittag eine Stallpflicht für Geflügel verhängt. Symbolfoto: Public Domain

Braunschweig. Zum Schutz vor der Aviären Influenza („Vogelgrippe“) verfügt die Stadt Braunschweig, dass im Stadtgebiet gehaltenes Geflügel zunächst bis zum 31. Januar 2017 ausschließlich in geschlossenen Ställen gehalten werden darf.


Die Stallpflicht gilt für Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Zulässig sei auch eine Schutzvorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung sowie gesicherten Seitenabgrenzung besteht, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert, teilte die Stadtverwaltung mit.

Damit wird die in Braunschweig 2014 zum Schutz vor Vogelgrippe erlassene Verfügung, dass in der Nähe von Seen und anderen Gewässern gehaltenes Geflügel aufgestallt werden muss, auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Am vergangenen Mittwoch, 16. November, war bei einer Wildente im Landkreis Peine der Influenzavirus A (Subtyp H5N8) nachgewiesen worden (regionalHeute.de berichtete). Eine Verbreitung dieses Virus durch Wildvögel ist daher wahrscheinlich.


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