Stadtverwaltung empfiehlt Fortführung der Verträge mit ALBA


Die Stadt Braunschweig möchte die Verträge mit ALBA fortführen. Foto: ALBA Group
Die Stadt Braunschweig möchte die Verträge mit ALBA fortführen. Foto: ALBA Group

Braunschweig. Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, die Leistungsverträge zwischen der Stadt Braunschweig und der ALBA Braunschweig GmbH zu Straßenreinigung und Abfallwirtschaft, deren Grundlaufzeit zum 31.12.2020 endet, nicht zum Ende des Jahres zu kündigen, sondern fortzuführen. Die teilte die Stadtverwaltung am Mittwoch mit.


So können laut Stadt die bewährte Zusammenarbeit fortgesetzt und Gebührensenkungen für die Bürgerinnen und Bürger erzielt werden. Zugleich werden die Arbeitsplätze der ALBA-Beschäftigten und ihre Bezahlung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes gesichert. Eine entsprechende Beschlussvorlage hat die Verwaltung heute in den Gremienlauf gegeben. Erster Stadtrat und Finanzdezernent Christian Geiger und Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer, für die Abfallwirtschaft zuständiger Dezernent, erläuterten die Einzelheiten in einem Pressegespräch.

Die ALBA Braunschweig GmbH erbringt Leistungen der Bereiche Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst im öffentlichen Raum im Auftrag der Stadt. "Braunschweig bietet den Bürgerinnen und Bürgern sehr umfangreiche und hochwertige Leistungen an", sagt Stadtbaurat Leuer. "Ein breites Spektrum an Behältergrößen ermöglicht für nahezu jeden Bedarf die Auswahl der passenden Behältergröße." Der Vollservice mit Abholung und Rückstellung der Behälter vom Grundstück rundet dieses Angebot ab. Die Aufgabenerfüllung und die Zusammenarbeit zwischen ALBA und der Stadtverwaltung sind als gut zu bezeichnen. Das gilt insbesondere auch für die Leistungserbringung im Winterdienst.

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Heinz-Georg Leuer. Foto: Sina Rühland



Mit der Wertstofftonne bietet die Stadt Braunschweig eine hochwertige haushaltsnahe Erfassung von Wertstoffen an, die über die übliche Erfassung von Verpackungsabfällen deutlich hinausgeht. In den flächendeckend aufgestellten Wertstoffcontainern können weitere Wertstoffarten in naher Entfernung durch die Bürger eingeworfen werden. "Angebote wie die Sperrabfall- und Elektroaltgeräteabholung, die Weihnachtsbaumabfuhr oder das Schadstoffmobil komplettieren die hochwertige, bürgerfreundliche kommunale Abfallwirtschaft der Stadt Braunschweig", so Leuer weiter. "Zudem hat ein Gutachter bestätigt, dass die Braunschweiger Abfallgebühren, bei überdurchschnittlich hohem Service, im überregionalen Vergleich angemessen sind. Diese gutachterliche Einschätzung, die im März im Rat vorgestellt wurde, wird durch das geringe Beschwerdeaufkommen seitens der Bürgerinnen und Bürger bestätigt."

Die Entgelte für beide Leistungsverträge (Abfallwirtschaft und Straßenreinigung) betragen gemäß dem Plan für das laufende Jahr rund 30,2 Mio. Euro pro Jahr. Die von einem gemeinsamen Wirtschaftsprüfer gemäß Preisrecht geprüfte Kalkulation der ALBA sieht einen Nachlass der Entgelte für die Jahre 2018 bis 2020 von rund zwei Millionen Euro pro Jahr und für die Jahre 2021 bis 2025 bezogen auf das Jahr 2018 von rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr vor. Damit werden für den Zeitraum 2018 bis 2025 rund 28,5 Millionen Euro weniger mit ALBA abgerechnet als zu den Planzahlen 2018. Der lange Zeitraum ermöglicht hohe Einsparungen. Relevant für die Entgeltkalkulation sind insbesondere: Nachlässe und Margenverzicht durch die langfristige Perspektive; Personalkostenreduzierungen, die sich aus dem altersbedingten Wechsel von Mitarbeitern ergeben; strukturelle Veränderungen (u. a. buchhalterische Effekte, Zinseffekte und Effizienzsteigerung im operativen Bereich).

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Finanzdezernent Christian Geiger vor dem Rat der Stadt. Fotos: André Ehlers Foto: André Ehlers



Die Entgelteinsparung bewirkt eine Gebührensenkung. Die prozentuale Entwicklung von Entgelt und Gebühr verläuft nicht synchron, da neben den ALBA-Entgelten weitere sonstige Kosten wie Verwaltungs- und Deponiekosten und Kosten für die Verbrennung des Restabfalls in die Gebührenkalkulation eingebracht werden. "Dennoch werden durch die Entgelteinsparungen die Gebühren für Restabfall, Bioabfall und Straßenreinigung in 2019 und erneut in 2021 gesenkt werden können. Wenn ALBA weiter als Dienstleister für die Stadt tätig bliebe, hätte dies also deutliche finanzielle Vorteile für die Stadt und somit auch für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler", hebt Finanzdezernent Christian Geiger hervor.

Mit ALBA wurde bereits 2000 vereinbart, dass alle Mitarbeiter von ALBA nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt werden. "Die Nichtkündigung der Leistungsverträge sichert die Arbeitsplätze für alle ALBA-Beschäftigte bei Fortführung der Bezahlung nach TVöD", betont der Stadtbaurat. "Im Kündigungsfall und der daraus resultierenden Neuausschreibung kann die Bezahlung nach TVöD vergaberechtlich nicht zur Bedingung gemacht werden."

Eine vergaberechtliche Pflicht der Stadt zur Kündigung der Leistungsverträge besteht nicht. Dies hat eine Fachanwaltskanzlei geprüft. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die EU den zweiten Anteilsverkauf an ALBA, der 2004 nicht ausgeschrieben wurde, künftig mit Blick auf das Wettbewerbsrecht noch bemängeln sollte, stünde der Stadt ein Sonderkündigungsrecht zu. "Nach umfassender Abwägung empfehlen wir dem Rat daher, von einer Kündigung der Verträge mit ALBA abzusehen", fasst Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer zusammen. Wird das Kündigungsrecht nicht ausgeübt, verlängert sich die Laufzeit der Verträge um fünf Jahre – mit einer zweijährigen Kündigungsfrist.

Die Vorteile auf einen Blick


- Die Dienstleistungen in den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst werden weiterhin in gewohnt hoher Qualität erbracht.

- Die Fortsetzung der beiden Leistungsverträge hat weitreichende ökonomische Vorteile für die Stadt, die ebenfalls zur Entlastung des Gebührenzahlers führen.

- Die Nichtkündigung führt auch zu einer Arbeitsplatzsicherung für die ALBA-Beschäftigten und insbesondere zur Fortführung ihrer Bezahlung nach TVöD.

- Für die Stadt besteht keine Kündigungspflicht für die beiden Leistungsverträge. Das verbleibende rechtliche Risiko ist überschaubar und wird zudem von ALBA operativ und wirtschaftlich abgesichert.


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