Sturmtief Xavier richtet Schäden in Millionenhöhe an

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Das Sturmtief Xavier sorgte für viele Schäden in der Region. Foto: Alexander Dontscheff
Das Sturmtief Xavier sorgte für viele Schäden in der Region. Foto: Alexander Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Region. Nach dem Hochwasser im Juli mit großen Überschwemmungen, traf am vergangenen Donnerstag Sturmtief Xavier die Region mit voller Wucht und richtete große Schäden an. Die Öffentliche Versicherung erklärte, dass diese in Millionenhöhe gehen.


Innerhalb der ersten 24 Stunden hatten sich bei der Öffentlichen Versicherung bereits über 1.500 vom Sturm betroffene Kunden gemeldet, für die bisher über 1,5 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Diese Schäden beinhalten sowohl Schäden an Gebäuden und Hausratgegenständen als auch an Fahrzeugen, teilt Sebastian Heise, Pressesprecher der Öffentlichen Versicherung, auf Nachfrage von regionalHeute.de mit. Allerdings seien diese Zahlen als sehr vorläufig zu verstehen, da sich viele Kunden erfahrungsgemäß erst in den kommenden Tagen bei ihnen melden werden, betont Heise. "Daher können wir noch keine Prognosen abgeben, rechnen aber damit, dass die Werte noch stark ansteigen werden. Aktuell arbeiten wir selbstverständlich mit Hochdruck daran, alle Schäden aufzunehmen und die Kunden vor Ort zu beraten beziehungsweise zu unterstützen.

Was Betroffene jetzt wissen sollten


Bei Sturm - also mindestens Windstärke acht beziehungsweise eine Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern - hat der Kunde vollen Versicherungsschutz für alle Sturmschäden, was zum Beispiel auch das abgedeckte Dach oder einen durch die Luft gewirbelten Baum, der einen Schaden an einem parkenden Auto verursacht, mit einschließt. Das betrifft die Wohngebäude-, die Hausrat- sowie die Teil- beziehungsweise Vollkasko-Kfz-Versicherung. Bei einer Wohngebäudeversicherung muss Sturm dabei explizit versichert sein, was allerdings auf die meisten Verträge zutrifft.

Da nicht nur Sturm, sondern auch Starkregen in der Region momentan eine Rolle spielen, gibt die Versicherung folgenden Hinweis:

Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau sind - im Gegensatz zu Hagel- beziehungsweise Sturmschäden - nur dann abgedeckt, wenn die Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung zusätzlich eine Elementarschadenversicherung beinhaltet. Daher sollten nicht nur Hausbesitzer nachschauen, ob ihre Verträge diesen zusätzlichen Schutz beinhalten.

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