Taubenstraße soll teilweise eingezogen und Parkplatz werden

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Die Braunshweiger Stadtverwaltung denkt über eine Änderung in der Taubenstraße nach. Foto: Alexander Dontscheff
Die Braunshweiger Stadtverwaltung denkt über eine Änderung in der Taubenstraße nach. Foto: Alexander Dontscheff | Foto: Dontscheff

Braunschweig. Im Rahmen des Wohnbaugebiets Nordanger werden Teile der Taubenstraße als Raum für Parkplätze benötigt. Die Verwaltung hat daher den Antrag gestellt, die Straße teilweise einzuziehen. Dazu wird der Stadtbezirksrat Nordstadt am 19. Oktober angehört. Die Entscheidung trifft der Bauausschuss am 24. Oktober.


"Aufgrund des Bebauungsplanes Nordanger sollen Teile der derzeit vorhandenen privaten Stellplatzanlagen der Braunschweiger Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) nördlich der Taubenstraße mit dringend benötigten Wohnbauflächen überplant werden. Durch die Realisierung der neuen Wohnbaulandschaft Nordanger und die damit notwendige Verlegung der Stellplätze der SBBG wird ein Teilstück der Taubenstraße als Parkfläche benötigt und deshalb dem öffentlichen Verkehr entzogen", heißt es in der Vorlage. Die zukünftig eingezogene Flächewürde im städtischen Eigentum (siehe Grafik - rot markierte Fläche) verbleiben. Die restliche Straßenfläche, zur Taubenstraße gehörend, bliebe öffentliche Straße. Östlich der Hausnummer 4 sollzukünftig ein Wendehammer entstehen. Für Fahrradfahrer würde eine Radwegeverbindung über die eingezogene Straßenfläche vertraglich gesichert.
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Schaffung von Wohnraum geht vor


"In der Abwägung der Notwendigkeit, eine gewidmete Wegebeziehung Taubenstraße auch für den motorisierten Verkehr vorzuhalten oder dringend benötigten Wohnraum in der Stadt Braunschweig zu schaffen überwiegt im Interesse des öffentlichen Wohls die Schaffung des Wohnraums, weswegen eine Einziehung/Teileinziehung der Taubenstraße gerechtfertigt ist", so die Einschätzung der Verwaltung.

Drei Monate Zeit für Beschwerden


Die Absicht der Einziehung/Teileinziehung müsse nach erfolgter Zustimmung gemäß § 8 Abs. 2 NStrG durch ortsübliche Bekanntmachung drei Monate vor der endgültigen Einziehung veröffentlicht werden. Wenn keine Beschwerden vorgebracht würden, werde die Einziehung anschließend in Form einer Verfügung mit Angabe des Tages, an dem die Eigenschaft als Straße endet oder für den Benutzerkreis eingezogen wird, erneut veröffentlicht.


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