Um Mithilfe gebeten: Neuer qualifizierter Mietspiegel kommt


Ein neuer qualifizierter Mietspiegel soll erstellt werden. Foto: Archiv/Sina Rühland
Ein neuer qualifizierter Mietspiegel soll erstellt werden. Foto: Archiv/Sina Rühland | Foto: Sina Rühland

Braunschweig. Gemeinsam mit dem Mieterverein Braunschweig und Umgebung e. V., Haus + Grund Braunschweig e. V. und der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Braunschweig-Salzgitter-Wolfenbüttel erstellt die Stadt Braunschweig einen neuen qualifizierten Mietspiegel. Wie die Stadt mitteilt, sollen die Bürger dabei mithelfen.


In diesen Tagen werden etwa 16.000 nach dem Zufallsprinzip ermittelte Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter angeschrieben mit der Bitte, die Datenerhebung durch Ausfüllen von Fragebögen zu unterstützen. Im Fragebogen werden sie gebeten, Angaben zu Wohnung, Miete und Nebenkosten zu machen.

Aufgrund der großen Bedeutung des Mietspiegels für alle Braunschweiger Mieter und Vermieter bittet die Stadtverwaltung um Mithilfe. Haushalte, die einen Fragebogen erhalten, werden gebeten, diesen ausgefüllt bis zum 31. Dezember 2017 an das beauftragte Institut zur Auswertung zurückzusenden, portofrei im beiliegenden Rückumschlag. Der neue Mietspiegel soll im Sommer 2018 erscheinen.

Die Teilnahme ist freiwillig. Es werden alle gesetzlichen Datenschutzregeln eingehalten. Ansprechpartner für Rückfragen werden im Anschreiben für die ausgewählten Haushalte genannt.

Differenziertes Bild über den Wohnungsmarkt


Der qualifizierte Mietspiegel liefert ein wissenschaftlich abgesichertes, differenziertes Bild der auf dem Braunschweiger Wohnungsmarkt bestehenden Mieten und wird damit eine repräsentative und rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung sein. Sowohl Mieter als auch Vermieter können anhand des Mietspiegels beurteilen, wie hoch die "ortsübliche Vergleichsmiete" für ihre Wohnung ist. Ihre größte Wirkung entfalten Mietspiegel im vorprozessualen Bereich, indem sie Anhaltspunkte für außergerichtliche Einigungen zwischen den Mietvertragsparteien liefern. Der Bevölkerungszuwachs in den Ballungszentren mit knapper werdendem Wohnraum steht aktuell im Fokus der Politik; umso wichtiger ist ein Instrument zur Vermeidung von Mietstreitigkeiten auch in Braunschweig.

Stichwort: Qualifizierter Mietspiegel


An einen qualifizierten Mietspiegel werden im Unterschied zum einfachen Mietspiegel gesetzliche Anforderungen gestellt (BGB §§ 558 bis 558d). Er muss nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt werden. Nach zwei Jahren kann er per Stichprobe oder Preisindex für zwei weitere Jahre fortgeschrieben werden, danach ist er neu aufzustellen. Die Kommune oder Interessenvertreter von Mietern und Vermietern müssen ihn als qualifiziert anerkennen. Erfüllt ein Mietspiegel diese Anforderungen nicht, handelt es sich um einen einfachen Mietspiegel, der nur eine eingeschränkte Beweiskraft vor Gericht hat. In Braunschweig wurde der Mietspiegel 2014 als qualifizierter Mietspiegel erstellt, der Mietspiegel 2016 wurde über den Verbraucherpreisindex fortgeschrieben.


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