Umbau-Maßnahmen: Getränkemarkt weiterhin im Kanzlerfeld

von Nick Wenkel


Der Getränkemarkt am Kanzlerfeld soll bleiben. Symbolfoto: Anke Donner

Braunschweig. Im Gebäude des derzeitigen Lebensmittel-Marktes im Kanzlerfeld wird es auch nach dem geplanten Umzug des Marktes in einen Neubau auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen Getränkemarkt geben. Dies hat der künftige Mieter und Marktbetreiber Otto Görge der Stadt zugesichert, sagte Stadtbaurat Heinz Leuer.


Er hat Stadtbezirksrat und Planungs- und Umweltausschuss in einer Mitteilung zum Stand des Projekts informiert. Mit der Zusage eines Getränkemarktes werde ein Leerstand in dem Gebäude, der von vielen nach dem Umzug des Nahversorgers in das neue Gebäude befürchtet wird, verhindert. Des Weiteren gebe es die Zusage des Betreibers, den Lebensmittelmarkt in Lehndorf mindestens zehn Jahre nach Neueröffnung des Marktes im Kanzlerfeld weiterführen zu wollen.

Neuer Markt auf Grünfläche




„Das sind gute Nachrichten für die Versorgungssituation im westlichen Braunschweig und für den bisherigen Einzelhandelsstandort Kanzlerfeld“, sagte Leuer. Er hoffe, dass dies auch die Akzeptanz für den geplanten neuen „Görge-Markt“ im Kanzlerfeld erhöhe. Leuer kündigte zudem an, dass der Investor und Projektentwickler LAUWIG GmbH & Co. Vermögens-KG auf Bitte der Stadt prüfen werde, ob die architektonische Gestaltung des Neubaus noch einmal optimiert werden könne. Neben der Kubatur hatte es auch an der Fassadengestaltung im bisherigen Planverfahren Kritik gegeben. Der neue Markt soll auf einem Grundstück entstehen, das derzeit eine Grünfläche ist. Auch dies wird von vielen Anwohnern kritisch gesehen.

Überarbeitung des Konzepts


Soweit in Abstimmung mit der LAUWIG GmbH & Co. Vermögens-KG eine Optimierung des derzeitigen Planungskonzepts gelinge, werde dies in die Überarbeitung mit einfließen, sagte der Stadtbaurat. Diese muss ohnehin, so teilte er jetzt den Gremien mit, aufgrund einer veränderten Rechtsprechung noch einmal überarbeitet und neu ausgelegt werden. Denn bisher hatte die Verwaltung den Bebauungsplan im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens erarbeitet. Dem lag die im Rahmen einer Vorprüfung getroffene Entscheidung zugrunde, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden müsse. Aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung (2015) des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg in einem ähnlichen Fall ist die bisherige Entscheidung zur Vorprüfung nicht mehr haltbar.

Bau frühestens Mitte 2018


Daher wird das Bebauungsplanverfahren jetzt als Normalverfahren weitergeführt, wofür weitere umwelt- und naturschutzrechtliche Unterlagen erarbeitet werden müssen. Diese werden vom Investor erstellt. Der dem Planwerk beizufügende Umweltbericht übernimmt dann die Funktion der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Verwaltung nimmt dies zum Anlass, die bisherigen Gutachten und Festsetzungen noch einmal auf Aktualität zu überprüfen. Sie beabsichtigt, das überarbeitete Gesamtpaket im ersten Quartal 2018 öffentlich auszulegen. Ein Satzungsbeschluss des Rates wäre dann voraussichtlich Mitte 2018 möglich, im Anschluss kann der Investor mit dem Bau beginnen.

Leuer bedauerte die Verzögerung, die durch die nochmalige erneute Auslegung entstehe, betonte jedoch die Optimierungsmöglichkeiten, die so auch entstünden. Er freue sich, dass die LAUWIG GmbH & Co. Vermögens-KG als Investor und Görge als potentieller Betreiber des Marktes an dem Projekt festhalten wollen.


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