Unglück an der Straßenbahntür: Hund stirbt nach Unfall

von Christina Balder


| Foto: Verkehrs-GmbH



Braunschweig. Ein Hund ist am vergangenen Donnerstag unter unglücklichen Umständen ums Leben gekommen. Sein Frauchen war mit ihm per Straßenbahn auf dem Weg zum Schrebergarten am Soolanger, als der Hund an der Haltestelle von ihr getrennt wurde. Kurz darauf wurde er offenbar Opfer eines Verkehrsunfalls und starb schließlich. Der Braunschweiger Verkehrs-GmbH droht nun eine Klage von den Hundebesitzern auf Schadenersatz. Die Polizei sucht nun Zeugen.

Wolfgang Klages, Pressesprecher der Braunschweiger Polizei, schildert den Hergang so: An der Haltestelle Bahnhof Gliesmarode habe die ältere Frau aus der Bahn aussteigen wollen. Ihr Hund sei vor ihr aus der Bahn gelaufen, sie sei aber nicht hinterher gekommen. "Offenbar hat ihr Einkaufstrolley sie behindert - sie konnte die Tür nicht mehr blockieren." Die Tramtür habe sich zwischen dem Tier und seiner Halterin geschlossen. Zwar hätten andere Fahrgäste noch auf die "Stop"-Knöpfe der Bahn gedrückt, um die Tür wieder zu öffnen, doch das blieb folgenlos. Die Dame sei also an der nächsten Haltestelle erst ausgestiegen, zurückgelaufen und habe dort ihren Hund angefahren vorgefunden. Die herangerufene Polizei informierte die Tierrettung. Laut einem Medienbericht soll dem Hund der Rasse Shih-Tzu zunächst von einem Tierarzt die Pfote, dann ein ganzes Bein amputiert worden sein. Dennoch ist der Hund schließlich seinen Verletzungen erlegen. Die Besitzer wollen die die Braunschweiger Verkehrs-GmbH nun auf Schadenersatz für die Tierarztkosten verklagen.

War der Hund angeleint oder nicht?


Denn der Bahnfahrer hätte mitbekommen müssen, dass im Wagen Unruhe war, und die Tür noch einmal öffnen müssen, meint die Familie. Die Fahrer der Bahnen, die vom fraglichen Zeitraum her in Frage kommen, wollen aber keine Rufe oder Unruhe bemerkt haben. "Es ist auch ein Irrglaube, dass beim wiederholten Drücken der Stop-Tasten beim Fahrer eine Alarmlampe angeht", sagt Klages. "In so einem Fall hätte man auch mal die Notbremse ziehen können."

"Die Frage, die sich uns stellt, ist die, ob der Hund angeleint war oder nicht", sagt Klages. Das zu klären, sollen nun Zeugen helfen, die es laut der Hundebesitzerin zahlreich in der Bahn gegeben hat. Videoaufnahmen aus der Straßenbahn gibt es nicht mehr - die werden nach 24 Stunden automatisch gelöscht, sagt Jörg Meier, Sprecher der Braunschweiger Verkehrs-GmbH. "Die Polizei war an dem Unfalltag zwar bei uns, hat die Aufnahmen aber nicht angefordert - es gab offenbar noch keinen Anlass dazu." Erst Tage später, am gestrigen Dienstag, erfuhr die Verkehrs-GmbH über eine Presseanfrage von der drohenden Klage.

In diesem Fall hätte man die Notbremse ziehen können


Nun sind die Menschen gefragt, die in der Bahn saßen, als Frau und Hund voneinander getrennt wurden. Sie müssen vor allem bei der Aufklärung der Leinenfrage helfen. "Als der Hund angefahren wurde, hatte er jedenfalls keine Leine um", sagt Meier. Dabei stehe in den Beförderungsvorschriften eindeutig, dass Hunde angeleint seien müssen. Meier verwundert auch, dass die Frau nicht mehr in der Lage war, die Tür zu blockieren. "Das ist eine Niederflurbahn gewesen, da kommt man eigentlich ohne Probleme raus - dass sie nicht ihren Einkaufswagen in die Tür schieben konnte, ist ein unglücklicher Umstand."

Auch Polizeisprecher Klages nennt den Vorfall "äußert unschön". Die Polizei gehe im Moment von einem Verkehrsunfall aus, "ein Verschulden Dritter ist erstmal nicht erkennbar".

Warum niemand der Fahrgäste auf die Idee gekommen ist, die Notbremse zu ziehen, um Hund und Herrin schnellstmöglich wieder zu vereinen,  erklären Klages und Meier sich auf ähnliche Weise. "Da kommt einfach keiner drauf", sagt Klages. Meier meint: "In Straßenbahnen ist die Notbremse bei Fahrgästen gar nicht so präsent. Eine Tram ist vom Gefühl her eher wie ein Bus. Dass da mal jemand die Notbremse zieht, ist sehr ungewöhnlich." Höchstens in voll besetzten Bahnen vor oder nach Fußballspielen komme so etwas gelegentlich vor - dann aber eher ohne triftigen Grund. In solchen Fällen wie am vergangenen Donnerstag wäre das auch keine missbräuchliche Benutzung gewesen, sagt Jörg Meier.

Wer den Vorfall beobachtet hat, wird gebeten, sich unter 0531/4763415 bei der Polizei in Querum zu melden.


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