Unnötig: Keine weiteren Hundewiesen geplant

von Marian Hackert


Laut Verwaltung sind keine neuen Hundewiesen in Braunschweig geplant. Foto: Nick Wenkel
Laut Verwaltung sind keine neuen Hundewiesen in Braunschweig geplant. Foto: Nick Wenkel | Foto: Dontscheff

Braunschweig. Laut BIBS äußern Hundehalter Unmut darüber, dass ihnen Flächen, auf denen sie ihre Hunde frei laufen lassen können, verloren gehen. Eine entsprechende Anfrage zur möglichen Schaffung neuer Hundewiesen wies die Verwaltung nun zurück.


Eine grundsätzliche Verpflichtung zum Führen von Hunden an der Leine, den sogenannten „Leinenzwang“, gebe es laut Verwaltung in der Stadt Braunschweig nicht. Das bedeutet, dass in Braunschweig Hunde grundsätzlich überall frei laufen gelassen werden können, sofern nicht ausnahmsweise auf einzelnen Flächen etwas anderes gilt. Zu berücksichtigen sei in diesem Kontext, dass nach Paragraf 2 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden, Hunde so zu halten und zu führen seien, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.

Negativkarte gibt Übersicht zu Verboten


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Ausschnitt aus der Negativkarte. Die markierten Flächen zeigen die Bereiche, in denen Leinenpflicht herrscht. Karte: Stadt Braunschweig Foto:



So bestünden laut Verwaltung gesetzlich und ortsrechtlich einschränkende Regelungen für das Führen von Hunden lediglich auf einer begrenzten Anzahl öffentlicher Flächen. Zur Veranschaulichung hat die Stadtverwaltung die Bereiche, die einer ganzjährigen Einschränkung unterliegen anhand einer Übersichtskarte visualisiert und diese als sogenannte Negativkarteveröffentlicht.Ausnahmen sinddemnach Bereiche des Bürgerparks vom Lessingplatz bis zum Friedrich-Kreiß-Weg sowie den Kreißberg, den Inselwallpark und den Prinz-Albrecht-Park ohne Franzsches Feld/Nussberg.

Neben diesen Flächen besteht auch in den Natur- beziehungsweise Landschaftsschutzgebieten Riddagshausen, Braunschweiger Okeraue, Lammer Holz, Schapener Forst sowie im geschützten Landschaftsbestandteil "Kalksteinbruch Mascherode" ganzjährig eine Anleinpflicht für Hunde. Städtische Friedhöfe, Kinderspiel-, Jugend- und Bolzplätze, der Schul- und Bürgergarten sowie die sich östlich der Brücke zwischen den Teichen und dem Parkplatz Jägersruh befindliche Liegewiese und die Strandbereiche zwischen den Seen im Heidbergpark dürfen mit Hunden nicht betreten werden (Mitführverbot).

Positivkarte soll 2018 veröffentlich werden


Für alle anderen Flächen im Stadtgebiet Braunschweigs gelten keine Regelungen hinsichtlich des Führens eines Hundes an der Leine, so dass insoweit auch kein Ausweisen zusätzlicher Freilaufflächen denkbar sei, erläuterteChristian Geiger, Erster Stadtrat.Generell stünden aus Sicht der Verwaltung ausreichend Freilaufflächen für Hunde im Stadtgebiet zur Verfügung. Eine spezielle Ausweisung von Flächen, auf denen Hunde freilaufen können, sei daher nicht notwendig und auch nicht vorgesehen.Als besonderen Service für die Hundehalter in Braunschweig beabsichtigt die Stadtverwaltung im Laufe des Jahres 2018 die Bereiche, in denen ganzjährig Hunde ohne Leine geführt werden dürfen, im Sinne einer Positivkarte, kartographisch darzustellen und online zu veröffentlichen.


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