Verkehrsgerichtstag ein Erfolg: Nächstes Jahr wieder in Goslar

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Nach der finalen Pressekonferenz: Kay Nehm und Birgit Heß blicken zufrieden auf den 56. Verkehrsgerichtstag zurück. Foto/Podcasts: Alexander Panknin
Nach der finalen Pressekonferenz: Kay Nehm und Birgit Heß blicken zufrieden auf den 56. Verkehrsgerichtstag zurück. Foto/Podcasts: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Goslar. Mit der heutigen Pressekonferenz im Turmsaal des Hotels "Der Achtermann" endete der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar. Pressesprecherin Birgit Heß und VGT-Präsident Kay Nehm stellten die Ergebnisse der einzelnen Arbeitskreise vor. Mit den Ergebnissen zeigte sich Nehm zufrieden, es seien viele wichtige Themen besprochen worden.


Goslar bleibt vorerstTagungsort


Nach der langen Debatte um die Zukunft des VGT in Goslar, dürfte sicherlich so mancher hiesige Politiker erleichtert aufatmen. Die Mitglieder entschieden sich zumindest für ein weiteres Jahr, den europäischen Kongress in der Kaiserstadt abzuhalten. Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk hatte sich in seiner Auftaktrede nochmals stark gemacht für den Erhalt dieser alten Tradition.

Im persönlichen Gespräch zeigte sichVGT-Präsident Nehm allerdings erleichtert, dass die ganze Diskussion um den zukünftigen Tagungsort nicht den eigentlichen Kongress überschattete.

Pressesprecherin Birgit Heß kommentierte es so:

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Die Ergebnisse


Fazit vom Präsidenten Kay Nehm:



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Auf der Pressekonferenz stellte Nehm auch die Ergebnisse der einzelnen Arbeitskreise vor:


Arbeitskreis I - Privates Inkasso nach Verkehrsverstößen im Ausland
"Deutsche Autofahrer werden zunehmend von privaten Inkassobüros und Anwälten mit Forderungen aus Verkehrs- und Mautverstößen im Ausland konfrontiert. Hohe Inkassogebühren, Androhungen drastischer Sanktionen und unklare Abwehrmöglichkeiten sorgen für erhebliche Verunsicherung bei den Betroffenen. Im Arbeitskreis werden die einschlägigen Praxisfälle und Probleme sowohl aus Sicht der betroffenen Autofahrer als auch der beteiligten Inkassounternehmen dargestellt, die rechtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten und ein etwaiger Regelungsbedarf auf nationaler und EU-Ebene erörtert."

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Arbeitskreis II - Automatisiertes Fahren (Zivilrechtliche Fragen)
"Wer haftet, wenn ein hochautomatisiertes Fahrzeug am Unfall beteiligt ist? Welche Aufmerksamkeit schuldet der Führer eines solchen Fahrzeuges noch dem Verkehr? Kann er sich entlasten, wenn ein Fehler im technischen System den Unfall verursacht hat? Und was muss geschehen, damit er Zugriff auf die unverfälschten Daten über den Betrieb der am Unfall beteiligten Fahrzeuge hat, wenn er ihrer bedarf?"

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Arbeitskreis III - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
"Das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort zieht strafrechtliche und versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich. Der Straftatbestand des § 142 StGB stammt aus dem Jahr 1975 - einer kommunikationstechnischen Steinzeit. Ist es Zeit für eine Reform?"

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Arbeitskreis IV - Vorbild Europa? Mehr Wohnsitzgerichtsstände in der ZPO?
"Während internationale Regelwerke für grenzüberschreitende Sachverhalte weitreichende Schutzgerichtsstände in Verbraucher- und Zivilprozessordnung vorsehen, kennt die deutsche Zivilprozessordnung derartige Schutzmechanismen bislang nicht.Bedeutung kommt dem etwa beim Autokauf sowie bei Verkehrsunfällen zu. Dies führt zu der Frage, ob das jetzige Prozessrechtssystem noch zeitgemäß ist oder einer Materialisierung und freiwilligen Orientierung an europäischen Grundsätzen bedarf."

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Arbeitskreis V - Cannabiskonsum und Fahreignung
"Gelegentlicher Cannabiskonsum und Fahreignung - ab welcher THC-Konzentration im Blutserum ist von mangelndem Trennungsvermögen im Sinne der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) auszugehen? Kann die Fahrerlaubnis bereits bei einer erstmaligen Fahrt mit einem Kraftfahrzeug ohne weitere Aufklärungsmaßnahmen entzogen werden? Cannabis auf Rezept sind die Patienten noch fahrgeeignet?"

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Arbeitskreis VI - Sanktionen bei Verkehrsverstößen
"Stellt die deutliche Erhöhung der Bußgelder bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ein probates Mittel für mehr Verkehrssicherheit dar?"

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Arbeitskreis VII - Ansprüche Schwerstverletzter
"Es sollen die besonderen Schwierigkeiten Schwerverletzter im täglichen Leben und in ihrer Versorgung dargestellt werden sowie Möglichkeiten der Gestaltung des zukünftigen Lebens unter tatsächlichen und finanziellen Aspekten."

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Arbeitskreis VIII - Digitalisierung - Schifffahrt der Zukunft
"Cyber-Security ist auch für die Seeschifffahrt unerlässlich und erfordert ein verantwortungsvolles Risikomanagement und wirksame Kontrollen. Die riesige Menge der in der Seeverkehrswirtschaft produzierten Daten bedarf eines rechtlichen Rahmens, der Nutzungsrechte definiert und einen Haftungsrahmen bestimmt. Der konsequente Ausbau der Digitalisierung der Schifffahrtsverwaltung muss durch stringente Gesetzgebung sowie die Bereitstellung leistungsfähiger Infrastruktur fortgesetzt werden."

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