Verwaltung legt noch keinen Entwurf zum Doppelhaushalt vor


Laut Verwaltung wurde der Rat entsprechend informiert. Symbolfoto: André Ehlers
Laut Verwaltung wurde der Rat entsprechend informiert. Symbolfoto: André Ehlers

Braunschweig. Wie die Stadt mitteilt, hält die Verwaltung weiterhin an dem Vorschlag fest, probeweise einen Doppelhaushalt aufzustellen. Allerdings soll es für 2018/2019 noch keinen Entwurf eines Doppelhaushalts geben.


Dem Doppelhaushalt zugrund liegeeine Haushaltssatzung, die statt wie bislang für ein Jahr Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre – nach Jahren getrennt - enthält. Finanzdezernent Christian Geiger hatte die Absicht, einen Doppelhaushalt aufzustellen, in der Ratssitzung im Februar angekündigt. Im weiteren Verlauf wurden die Fraktionen zunächst schriftlich über nähere Einzelheiten informiert. Diverse andere niedersächsische Städte haben dieses Instrument bereits erprobt, unter anderem die Stadt Göttingen. Haushaltsexperten aus deren Stadtverwaltung hatten den Fraktionen im Rahmen einer Informationsveranstaltung über die positiven Erfahrungen mit dem Doppelhaushalt 2013/2014 berichtet, die Grundlage für die erneute Aufstellung eines Doppelhaushaltes in Göttingen für die Jahre 2017/2018 waren.

Entlastung vom aufwändigen Haushaltsverfahren


„In der Verwaltung besteht Einigkeit, dass die probeweise Aufstellung eines Doppelhaushaltes sinnvoll wäre, und zwar nicht als Sparinstrument, sondern zur Optimierung des Verwaltungshandelns“, erläutert der Finanzdezernent. „Die nach Aufstellung eines Doppelhaushalts mögliche mindestens eineinhalbjährig durchgehende Mittelbewirtschaftung würde nach Einschätzung der Verwaltung insbesondere eine zügigere und effektivere Durchführung von Investitionen und Projekten begünstigen und so zugleich zum Abbau der hohen Haushaltsreste beitragen. Außerdem würden nach Verabschiedung eines Doppelhaushalts sämtliche Dezernate, Fachbereiche und Referate ein Jahr lang vom aufwändigen Haushaltsverfahren entlastet und könnten die insbesondere im Bereich der Führungskräfte freiwerdenden personellen Kapazitäten beispielsweise für konzeptionelle Arbeiten nutzen.“

Keine mehrheitliche Unterstützung erkennbar


Gleichwohl hatte die Verwaltung den Fraktionen gegenüber betont, dass der Entwurf eines Doppelhaushalts jetzt und in Zukunft nur dann vorgelegt wird, wenn sich zuvor eine klare Ratsmehrheit für die Nutzung dieses Instruments abzeichnet. In einem Gespräch der Verwaltungsspitze mit den Fraktions-vorsitzenden am 4. April ergab sich zuletzt folgendes Meinungsbild: Zwar lehnt keine der Fraktionen ganz grundsätzlich die Aufstellung eines Doppelhaushalts ab, aber derzeit ist keine mehrheitliche Unterstützung eines Doppelhaushaltes 2018/2019 erkennbar. Teilweise wird in diesem Zusammenhang geltend gemacht, dass noch Informationsbedarf bestehe.

Im Laufe des Jahres Klarheit erlangen


„Dieses Meinungsbild respektiert die Verwaltung und wird dementsprechend darauf verzichten, bereits für 2018/2019 den Entwurf eines Doppelhaushalts vorzulegen“, stellt Geiger klar. „Die Verwaltung regt allerdings an, das Instrument des Doppelhaushalts gegebenenfalls anschließend an den Haushaltsplan 2018 zu nutzen, also für die Jahre 2019/2020.“ Der zuvor abzuschließende fraktionsinterne Diskussionsprozess sollte daher zeitnah fortgeführt werden, um möglichst noch im Laufe des Jahres 2017 insoweit Klarheit zu erlangen.


mehr News aus Braunschweig