Volkstrauertag läutet die "Stillen Tage" ein - Was ist verboten?

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An Volkstrauertag und  Totensonntag besuchen viele Menschen die Gräber ihrer Angehörigen. Symbolfoto: Alexander Dontscheff
An Volkstrauertag und Totensonntag besuchen viele Menschen die Gräber ihrer Angehörigen. Symbolfoto: Alexander Dontscheff | Foto: Dontscheff

Region. Bevor demnächst Advents- und Weihnachtszeit beginnen, stehen einige Tage der Besinnung ins Haus. Am Sonntag ist Volkstrauertag, der in erster Linie dem Gedenken der Toten von Kriegen gewidmet ist. Nächste Woche folgen der Buß- und Bettag und Totensonntag. Laut Niedersächsischen Feiertagsgesetz gelten an diesen Tagen einige Beschränkungen.


Verboten sind an diesen "Stillen Tagen" Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (zum Beispiel Musikdarbietungen, Preisskat und –kegeln) von 5 Uhr morgens an; öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art; öffentliche sportliche Veranstaltungen nicht gewerblicher Art, sofern sie mit Auf- oder Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder mit Festveranstaltungen verbunden sind; sowie alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen. Spielhallen dürfen an diesen Feiertagen ebenfalls nicht öffnen.


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