Vom 1. April bis zum 15. Juli müssen Hunde an die Leine


An bestimmten Orten herrscht zudem ein ganzjähriger Leinenzwang. Symbolfoto: Nick Wenkel
An bestimmten Orten herrscht zudem ein ganzjähriger Leinenzwang. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Der Fachbereich Bürgerservice der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Hunde in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine geführt werden müssen, damit er während der allgemeinen Brut- und Setzzeit nicht streunt oder wildert.


Ausnahmen gelten nur für Hunde, die zur regelmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, Bundespolizei oder Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind. So bestimmt es das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).

Die freie Landschaft besteht aus Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer. Zur freien Landschaft gehören zum Beispielder Westteil des Richmondparks, Ölpersee (außer Liegewiese Nordseite), Westpark, Heidbergpark und Südsee. Auf diesen Grünflächen besteht während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Leinenzwang für Hunde.
Ausnahmen bestehen auf der Hundewiese des Franzschen Feldes und südlich der Volkswagenhalle zwischen Theodor-Heuß-Straße, Oker und Eisenbütteler Straße.

Ganzjähriger Leinenzwang


Nicht zur freien Landschaft gehören für den öffentlichen Verkehr bestimmte Straßen und Wege, Gebäude, Hofflächen und Gärten, Gartenbauflächen, Baumschulen sowie Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Außerdem gilt in folgenden Natur- und Landschaftschutzgebieten ganzjährig Leinenzwang für Hunde:

  • „Riddagshausen“ (nördlich der Bahnlinie und ebenso in dem von Bahngleisen eingeschlossenen Bereich westlich der Ebertallee)

  • „Lammer Holz“

  • „Braunschweiger Oker Aue“

  • und dem größten Teil des „Schapener Forst“


Dasselbe gilt für die folgenden öffentlichen Anlagen:

  • Bürgerpark – vom Lessingplatz bis Friedrich-Kreiß-Weg sowie Kreißberg

  • Inselwallpark

  • Löwenwall

  • Prinz-Albrecht-Park ohne Franzsches Feld/Nußberg

  • Richmond-Park – Ostteil

  • Museumspark

  • Theaterpark

  • Viewegs Garten

  • Brüdernfriedhof

  • Martinifriedhof


Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Die Einhaltung des Leinenzwangs wird vom Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) im Rahmen seiner Kontrollen überprüft.


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