Vorstellung des Quartiers Edemissen

von Jonas Walter


Am 22. und 26. Februar liegt dem Planungs- und Umweltausschuss beziehungsweise dem Verwaltungsausschuss eine Informationsvorlage zur sechsten Änderung des Bebauungsplanes Nummer 22 „Vor dem Wöhrberg“ vor. Foto: Frederick Becker
Am 22. und 26. Februar liegt dem Planungs- und Umweltausschuss beziehungsweise dem Verwaltungsausschuss eine Informationsvorlage zur sechsten Änderung des Bebauungsplanes Nummer 22 „Vor dem Wöhrberg“ vor. Foto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Peine. Am 22. und 26. Februar liegt dem Planungs- und Umweltausschuss beziehungsweise dem Verwaltungsausschuss eine Informationsvorlage zur sechsten Änderung des Bebauungsplanes Nummer 22 „Vor dem Wöhrberg“ vor. Dieses Mal geht es um die Vorstellung des "Quartier Edemissen".


Am 11. Dezember 2017 habe der Verwaltungsausschuss die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Vor dem Wöhrberg“, Ortschaft Edemissen, sowie die Aufhebung der Erhaltungssatzung gemäß Paragraph 172 Absatz 1 Ziffer 1 Baugesetzbuch beschlossen. Das geht aus derInformationsvorlage der Gemeinde Edemissen hervor.

Damit sei die Neuplanung des Bereiches nördlich des Raiffeisenmarktes eröffnet worden. Die daraufhin eingehenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sollen in die Planung mit einfließen. Die noch ausstehenden Gutachten seitens Schallschutz und Artenschutz würden nach Vorliegen im Laufe des Verfahrens in die Planungen eingearbeitet. Durch die vorliegende Planung wird eine Nachverdichtung innerstädtischer Flächen angestrebt.

Hohes Nachverdichtungspotential


In dem zentralen Bereich bestehe aufgrund der Lage und Vorprägung ein hohes Nachverdichtungspotential durch Wohnen, Gewerbe und Dienstleistungen. Darumwäre auch die Form eines urbanen Gebietes gewählt wurden, das dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören, dient. Der teilweise Abriss leerstehender Gebäude eröffne die Möglichkeit zur Schaffung eines verdichteten Wohnquartiers, mit der Vergrößerung des Angebotes an Wohnraum bei gleichzeitiger Eröffnung von Möglichkeiten zur Ansiedelung nicht wesentlich störender gewerblicher Nutzungen.

Weitere Informationen


Aus der Vorlage geht weiterhin hervor: "Die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,7 ermöglicht eine, für ein urbanes Gebiet, angemessene und aufgelockerte Bebauung. Die im Bebauungsplan 1990 festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 wird zurzeit mit der bestehenden Bebauung weit überschritten und wurde damals in Hinblick auf eine neue zusätzliche Wohnbebauung festgesetzt. Die Planungen des Investors sehen den Abriss bestehender Gebäude vor, die durch moderne Neubauten ersetzt und dem Wohnen und kleinen Gewerbebetrieben gerecht werden."

Mit der neuen Planungsei eine innere Erschließung über eine private Erschließungsstraße vorgesehen. Im Kreuzungsbereich der Peiner Straße und Oedesser Straße erfolge die Festsetzung von Zu- und Abfahrverboten. Für das Vorhaben werde im Rahmen des laufenden Verfahrens noch ein Schallschutzgutachten erstellt.


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