Warnung vor Selbstjustiz: Was dürfen Bürger wirklich?

von Sina Rühland


| Foto: Anke Donner



Braunschweig. Mittlerweile patrouillieren in Deutschland selbsternannte Bürgerwehren, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Auch in Braunschweig haben sich in sozialen Netzwerken Gruppierungen gebildet. Die Polizei verweist darauf, dass es in der Löwenstadt bislang noch keine realen Aktivitäten gab, man die Sache aber sehr genau im Auge habe. Doch was dürfen Bürger eigentlich? Die Präventionsbeauftragte der Braunschweiger Polizei Claudia Czerwinski erläutert, ob Platzverweise zu erteilen oder das Abfragen von Personalien wirklich erlaubt ist.

Festhalten, bedrohen, des Platzes verweisen: wo fängt die Selbstjustiz an? Spielt es ein Rolle, ob Bürgerwehr oder eine einzelne Person handeln wollen? Dass es grundsätzlich erst eimal egal sei, ob man nun in einer Gruppe herumlaufe oder alleine, sagt Oberkommissarin Claudia Czerwinski. "Die Gesetzgebung gilt für alle Zivilpersonen." In Fällen des Einschreitens in bestimmten Situation gelte der "Jedermann-Paragraph". "Der besagt, dass man auch ohne richterliche Anordnung jemanden festhalten darf, der strafrechtlich in Erscheinung tritt. Zumindest bis die Polizei kommt", so Czerwinski.

Das ist nicht erlaubt


Nicht erlaubt ist das präventive Festhalten. "Nur weil jemand das Gefühl hat, es würde gleich etwas passieren, reicht das nicht aus, um einen Menschen festzuhalten. Wenn zum Beispiel ein Mann eine Frau anspricht, ist das kein Grund einzuschreiten." Ebenso dürfe man weder Platzverweise erteilen noch jemanden durchsuchen. "Auch darf eine Zivilperson keine Personalien feststellen. Hier wird es besonders schwierig: diese sogenannten Bürgerwehren kleiden sich oft in Uniformen. Jemand, der aus dem Ausland kommt, könnte diese Leute vielleicht für befugt halten. Das sind sie aber nicht. Solch ein Fall wäre dann Amtsanmaßung."

Eines sei jedoch immer erlaubt, sagt Czerwinski, Zivilcourage.


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