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Was Tierbesitzer über Versicherungen wissen müssen

Symbolfoto: Archiv
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Braunschweig. Vom Hundeschwimmen im Freibad über den Besuch beim Tierfriseur bis hin zur Massage: Vielen Menschen liegt das Wohl ihrer vierbeinigen Freunde sehr am Herzen. Und sie lassen sich das auch etwas kosten: Rund 9,1 Milliarden Euro geben Deutsche jährlich für Heimtiere wie Hunde, Katzen oder Hamster aus.

Das ergab eine Untersuchung der Universität Göttingen aus dem Jahr 2014. Um kein finanzielles Risiko einzugehen, sollte sich Herrchen oder Frauchen aber auch Gedanken um die Absicherung von Schäden machen, die Dritten durch das Tier entstehen könnten. Für Pferde- und Hundebesitzer ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ratsam - und für Letztere in Niedersachsen sogar Pflicht.

Auch wenn die meisten für ihre geliebten Vierbeiner die Hand ins Feuer legen würden: Schnell ist auch bei gut erzogenen Tieren mal etwas passiert. Zum Beispiel, wenn ein Hund freudig auf einen Spaziergänger zuspringt, der sich daraufhin erschreckt und sich deshalb verletzt. Oder wenn ein Pferd aus der Koppel ausbricht und einen Unfall verursacht. "Solche Situationen können für die Halter mit hohen Folgekosten einhergehen, denn sie haften für den entstandenen Schaden", weiß Thomas Seil von der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. Kleintiere wie Kaninchen oder Katzen sind in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert. Für Hunde und Pferde gilt das
jedoch nicht.

Für Tiere wie Hunde oder Pferde empfiehlt sich eine Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung. Diese schützt bei Schäden, die das Tier anrichtet - und springt auch für Gerichts- oder Prozesskosten ein,
wenn überhöhte oder unberechtigte Schadenersatzansprüche erhoben werden. In vielen Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung Pflicht, so auch in Niedersachsen.

"Ob vorgeschrieben oder nicht: Hunde- und Pferdebesitzer sollten sich in jedem Fall um eine Haftpflichtversicherung für ihre Lieblinge kümmern", rät Thomas Seil. "Wenn diese Schäden verursachen, kann das hohe Kosten und für den Tierhalter im schlimmsten Fall den finanziellen Ruin bedeuten, denn sie haften mit ihrem gesamten vorhandenen und zukünftigen Vermögen."

Über die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung sind neben den Besitzern auch Angehörige oder Freunde beim "Tier-Sitting" abgesichert, ebenso wie Fremdreiter und Reitbeteiligte. Nicht mit eingeschlossen sind gewerbsmäßige Hüter - diese müssen eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.oeffentliche.de.


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