Was unternimmt die Stadt gegen den Fahrradschrott?

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Mit einer Aufräumaktion versuchte die Bahn am Mittwoch dem Fahrradchaos am Hauptbahnhof Einhalt zu gebieten. Laut Medienberichten wurden etwa 70 Fahrräder entfernt. Foto: Alexander Dontscheff
Mit einer Aufräumaktion versuchte die Bahn am Mittwoch dem Fahrradchaos am Hauptbahnhof Einhalt zu gebieten. Laut Medienberichten wurden etwa 70 Fahrräder entfernt. Foto: Alexander Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Das Fahrradchaos am Hauptbahnhof ist ein regelmäßig wiederkehrender Aufreger. Doch ist dies ein Einzelfall? regionalHeute.de wollte wissen, ob es noch weitere Brennpunkte gibt und wie der allgemeine Umgang der Stadt mit herrenlosen "Schrottfahrrädern" aussieht.


"Alte Fahrräder, die fahruntüchtig sind, offenkundig von ihren Besitzern aufgegeben wurden und in der Regel nur noch Schrottwert haben, werden vom Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) der Stadt Braunschweig im Rahmen seiner Tätigkeit mit Banderolen markiert, um den Eigentümer darauf aufmerksam zu machen, dass das Fahrrad entfernt werden muss", erklärt Rainer Keunecke von der Pressestelle der Stadt Braunschweig. Dabei gehe der ZOD auch Bürgerhinweisen im gesamten Stadtgebiet nach, die unter anderem beim Mängelmelder unter www.mitreden.braunschweig.de gepostet werden könnten.

"Falls der Eigentümer das Fahrrad nicht selbst beseitigt, wird es nach einer Wartezeit von mindestens sechs Wochen durch die Verwaltung entfernt", so Keunecke. Innerhalb dieser Zeit erfolge noch eine Überprüfung durch die Polizei, ob es sich um ein gestohlenes Rad handele. Schwerpunkte der routinemäßigen Kontrollen des ZOD seien die größeren Fahrradabstellanlagen in der Innenstadt.

Die entfernten Schrotträder würden zur Volkshochschule gebracht und im Rahmen eines Arbeitsprojektes verwertbare Teile aufgearbeitet. Auf diese Weise sei es möglich, jedes Jahr eine Reihe - teils mehrere hundert - Fahrradwracks aus dem Stadtbild zu entfernen.

Rainer Keunecke stellt klar, dass es hierbei nur um Fahrradwracks und nicht um gebrauchsfähige Räder gehe. Diese könnten prinzipiell unbegrenzt am selben Ort stehen, was im Gebrauch allerdings eher unwahrscheinlich sei. "Wenn der Eigentümer sein Rad innerhalb der Sechs-Wochen-Frist entfernt oder wieder in Betrieb nimmt - umso besser. Er entfernt die Banderole, und der Fall ist erledigt", so Keunecke abschließend.


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