Weitere Aufklärungsarbeit zur Müllumstellung notwendig

von Sandra Zecchino


Durch das neue System sollen die Bürger zur Mülltrennung motiviert werden. Symbolbild: Jan Borner
Durch das neue System sollen die Bürger zur Mülltrennung motiviert werden. Symbolbild: Jan Borner | Foto: Jan Borner

Gifhorn. Zum 1. Januar 2018 gilt das neue Abfallsystem für den Landkreis. Statt für eine pauschale Leerung zu zahlen, fallen zukünftig nur Kosten an, wenn die Abfallbehälter zur Leerung an die Straße gestellt werden. Nachdem die ersten Informationen über das neue Verfahren versendet wurden, besteht weiterhin große Unsicherheit in der Bevölkerung.


Insgesamt 13 Mitarbeiter der Verwaltung kümmern sich aktuell um die Beantwortung der Fragen. Wie Landrat Dr. Andreas Ebel im Gespräch mit regionalHeute.de erläutert, seien alle bemüht, sämtliche Anfragen bis zum Start des neuen Systems zu beantworten.

Das neue System


„Das neue Gebührensystem gibt Anreize zum Müllsparen und ist gerechter, weil es diejenigen belohnt, die wenig Abfall produzieren. Hierzu wird die Anzahl der Behälterleerungen pro Jahr ermittelt“, betont Ebel.

Für die Umstellung wurden im Verlauf des Jahres zirka 150.000 Abfallbehälter getauscht. Die neuen besitzen einen Chip, mit dem jede einzelne Leerung gespeichert und zugeordnet werden kann. Dadurch entsteht eine genaue Abrechnung. Dadurch werde Müll vermieden, weil ein stärkerer Anreiz zur Mülltrennung bestünde.

Höhere Gebühren


Insgesamt seien die Gebühren durch die Umstellung leicht angestiegen. Aber das liege laut Ebel auf der Hand. "Wir haben nicht die selben Angebote bekommen wie vor sieben Jahren", beschreibt er die Situation.

Für die individuelle Ermittlung der Abfallgebühren hat der Landkreis einen interaktiven Gebührenrechner auf seine Homepage gestellt. Unter http://www.gifhorn.de kann jeder mit der von ihm genutzten Tonnengröße und der von ihm kalkulierten Anzahl an Leerungen die jährliche Gebühr ausrechnen oder eine Tabelle mit den Gebühren einsehen.

Häufig gestellte Fragen


Wieso bin ich in den genannten Tarif eingestuft worden?
Die vorgenommene Einstufung in einen der Tarife des Abfallgebührensystems erfolgte ausgehend von der bisherigen Tonnengröße und dem in der Satzung festgelegten Mindestvolumen von 10 Liter pro Woche und Person. Mit dem Schreiben bekommt der Bürger die Möglichkeit, diese Einstufung zu überprüfen und ändern zu lassen.

Wieso kostet die 120 Liter-Biotonne einmal 63,60 Euro und einmal 127,20 Euro?
Hier liegt schlicht ein Schreibfehler vor. Richtig muss es heißen, dass die 120 Liter-Tonne 63,60 Euro und die 240 Liter-Tonne 127,20 Euro kostet.

Wofür ist die Zusatzgebühr pro Leerung zu zahlen?
Diese Gebühr ist für jede zusätzliche Leerung, die über die Pflichtleerungen hinaus in Anspruch genommen wird, zu entrichten. Sie gilt nicht für die Pflichtleerungen, die bereits in der ausgewiesenen Jahresgebühr aufgenommen ist.

Werden die Behälter weiterhin alle 14 Tage abgeholt?
Die Abfallbehälter für Rest- und Biomüll werden wie bisher 14-tägig abgefahren, die Tonne für Altpapier 28-tägig. Auch die großen 770 Liter- und 1.100 Liter-Container für Restmüll bleiben bei der 7-tägigen Leerungshäufigkeit.

Weshalb muss ich ein neues Lastschriftmandat erteilen?
Bisher wurden die Abfallgebühren im Auftrag des Landkreises von den Städten, Samtgemeinden/Gemeinden eingezogen. Dies übernimmt ab dem 1. Januar 2018 der Landkreis Gifhorn. Die Zustimmung zum Lastschrifteinzug konnte aber nicht von der Stadt/Samtgemeinde auf den Landkreis übertragen werden, sondern muss neu erteilt werden.

Was geschieht, wenn ich keine Einzugsermächtigung erteile?
Wenn der Landkreis keine Möglichkeit zum Lastschrifteinzug erhält, muss der Bürger zu jedem Zahlungstermin die Abfallgebühr an den Landkreis überweisen.


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