Wer nicht schippt muss zahlen!

von Alec Pein


Streusalz darf nur in Ausnahmefällen gestreut werden, hier wurde der Gehweg mit Splitt gesichert. Foto: Alec Pein



Goslar. Anlieger sind im Winter selbst für einen sicheren Gehweg vor ihren Haustüren verantwortlich. Dafür gibt es eine klare Verordnung der Stadt Goslar, nach der auch eine Zuwiderhandlung mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Aktuell haben Anlieger in Goslar demnach gut zu tun. Den Bestimmungen der "Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung" nach, sind Grundstückseigentümer des Winterdienstes auf den öffentlichen Verkehrsflächen vor ihren Grundstücken verpflichtet. An Werktagen müssen diese ab 7 Uhr morgens, bis 20 Uhr abends Verkehrssicher gehalten werden. Um Sicherheit zu gewährleisten, müssen Gehwege in mindestens einem Meter Breite geräumt und bei Schneeglätte gestreut sein. Gehwege die, wie in Goslar an vielen Stellen, weniger als einen Meter breit sind, müssen gänzlich freigeschaufelt werden. Sonn- und Feiertags gilt die Regelung ab 9 Uhr. Zu beachten sind außerdem besondere Regelungen bei Radwegen, verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen, sowie das Freihalten von Hydranten und Einlaufschächten. Schnee und Eis dürfen laut Verordnung nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert werde. Neben diesen Pflichten gilt es außerdem Dachrinnen und Fallrohre funktionsfähig zu halten: Einszapfen und Schneeübergänge an Dächern müssen im Bereich über öffentlichen Straßen regelmäßig beseitigt werden. Dieses gelte vorallem dem Schutz der Bürger, sodass der städtische Außendienst die Einhaltung wohl auch dieses Jahr wieder kontrollieren wird. Die gesamte Verordnung finden Sie hier.


mehr News aus Braunschweig