Wider der Schwarzarbeit: Zoll überprüfte hunderte Taxifahrer


75 Zöllner kontrollierten in den Regionen um und in Braunschweig, Hildesheim und Göttingen 213 Taxifahrer. Symbolfoto: ZOLL
75 Zöllner kontrollierten in den Regionen um und in Braunschweig, Hildesheim und Göttingen 213 Taxifahrer. Symbolfoto: ZOLL | Foto: ZOLL

Region. 213 Taxifahrer von 106 Betrieben hat der Zoll am vergangenen Freitag in den Regionen um und in Braunschweig, Hildesheim und Göttingen kontrolliert. Bereits die erste Prüfung deutet auf mindestens 35 Fälle von Schwarzarbeit hin, so teilte der Zoll nun mit.


Schwerpunktmäßig prüft der Zoll immer wieder Branchen, die anfällig für Schwarzarbeit erscheinen. Das gilt grundsätzlich für alle Tätigkeiten, die einerseits relativ schnell zu erlernen und andererseits lohnintensiv sind. Dazu gehört seit der Verbreitung von Navigationsgeräten und der Einführung des allgemeinen Mindestlohnes auch das Beförderungsgewerbe.

Zwar mag so mancher denken, dass der allgemeine Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde bei den geforderten Fahrpreisen schnell gedeckt wäre. Aber was viele nicht wissen: auch Wartezeit gilt als Arbeitszeit. "Sobald der Taxifahrer fahrbereit ist, stehen ihm grundsätzlich sein voller Lohn und der Sozialversicherung ihre Beiträge zu - egal ob Motor und Taxameter laufen", fasst Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig die Problematik im Beförderungsgewerbe zusammen. Darum fragten die eingesetzten 75 Zöllner neben dem Gehalt insbesondere nach den Arbeitszeiten der Fahrer.

Die Antworten der Fahrer deuten darauf hin, dass in 20 Fällen der Mindestlohn von den Arbeitgebern nicht gezahlt wurde. In fünf Fällen stehen zudem die Arbeitgeber im Verdacht, den Fahrern und den Sozialversicherungsträgern Arbeitsentgelt vorenthalten zu haben.

Aber nicht nur die Arbeitgeber stehen im Fokus der weiteren Ermittlungen: insgesamt zehn Fahrer scheinen neben ihrem Arbeitslohn zu Unrecht noch Sozialleistungen zu beziehen (Leistungsmissbrauch). Sollten sie dies vorsätzlich getan haben, droht auch ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe wegen Betrugs.

Die Ermittlungen dauern noch an, da die Ergebnisse der Kontrolle nun mit den Daten der Arbeitgeber und den Sozialversicherungsträgern abgeglichen werden müssen. Dazu wurde bereits am Tag der Kontrolle begonnen, auch die Geschäftsunterlagen der Betriebe zu prüfen.

Begleitet wurde die Aktion von Kräften der Polizei aus Braunschweig, Gifhorn, Göttingen, Salzgitter-Lebenstedt und Wolfenbüttel. Für die Polizei standen nicht die Taxifahrer, sondern ihre Fahrzeuge im Mittelpunkt: abgelaufene TÜV-Plaketten, abgefahrene Reifen und verschiedene andere Verkehrs- und Sicherheitsverstöße wurden von der Polizei festgestellt.


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