Wind-Energiepark: Gutachter fordert weitere Untersuchungen


Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) hält die Planungen zum Wind-Energiepark  in der Nähe des Kaiserdoms zwischen Königslutter und Süpplingen für nicht entscheidungsreif.  Symbolfoto: Alec Pein
Die Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) hält die Planungen zum Wind-Energiepark in der Nähe des Kaiserdoms zwischen Königslutter und Süpplingen für nicht entscheidungsreif. Symbolfoto: Alec Pein | Foto: Alec Pein



Braunschweig/Königslutter/Süpplingen. Der von der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (SBK) beauftragte Wissenschaftler Professor Berthold Burkhardt, Sprecher der Monitoring-Gruppe des Nationalkomitees für Denkmalschutz (ICOMOS), hält die Ausweisung eines Wind-Energieparks in der Nähe des Kaiserdoms zwischen Königslutter und Süpplingen noch nicht für entscheidungsreif, sondern dringend weitere Untersuchungen für notwendig, um die Verträglichkeit dieser Ausweisung mit den Belangen von Denkmalschutz und Naturraumschutz sicher feststellen zu können. Der Präsident der Stiftung, Dr. Gert Hoffmann, schließt sich dieser Forderung an, und die Stiftung hat in diesem Sinne an den Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) geschrieben.

Wie schon berichtet, hatte sich die Bürgerinitiative gegen den Windpark Nord-Elm im Zusammenhang mit den geplanten Windkraftanlagen im Umfeld des Kaiserdoms im Landkreis Helmstedt an die Stiftung gewandt, da der Kaiserdom der Stiftung gehört und sie für dieses nationale Kulturgut verantwortlich ist. Bei einem Treffen vor Ort hatten Sprecher der Bürgerinitiative den Präsidenten und den Direktor Tobias Henkel, davon überzeugt, dass Beeinträchtigungen des Kaiserdoms und der ihn umgebenden Kulturlandschaft möglich sind, was die Stiftung natürlich ausgeschlossen wissen will. Die SBK hatte daraufhin Prof. Burkhardt um eine Untersuchung gebeten. In einer ersten Stellungnahme hat dieser in solchen Fragen international anerkannte Gutachter den Dom in Königslutter als ein „national besonders bedeutendes Kulturdenkmal mit internationaler Ausstrahlung“ bezeichnet und die ihn umgebende Kulturlandschaft Königslutter-Süpplingen als bedeutend gewürdigt und festgestellt, dass die Landschaft um das Kloster und den Kaiserdom zu Königslutter noch viel von ihrer gewachsenen Ursprünglichkeit erhalten haben. Zugleich hat der Gutachter aufgezeigt, welche Beeinträchtigungen durch den geplanten Windpark entstehen könnten. Deshalb muss seines Erachtens durch eine unabhängige Kommission Folgendes beurteilt werden:

- Darstellung der geschichtlichen Dimension von Bauten und Landschaft als Grundlage der Beurteilung

- Simulation von beabsichtigten Standorten von 200 m hohen Windenergieanlagen unter Berücksichtigung tages- und jahreszeitlicher Veränderung, Bewegung von Rotation, farbige Kennzeichnungen und evtl. erforderlicher Befeuerung

- Erfassung und Berücksichtigung der topografischen Verhältnisse

- Beurteilung von Sichtachsen und Sichträumen mit Blickrichtung zum Dom und vom Dom in die Umgebung

- Archäologische Untersuchungen in dem Bereich der Fundamente und Bodenleitungen

Hoffmann und Henkel halten diese Empfehlungen von Prof. Burkhardt für konsequent und zwingend. Entsprechend wurde der Großraumverband bereits angeschrieben, und der Direktor wird jetzt Gespräche führen, um eine solche Untersuchung sicherzustellen. Präsident Hoffmann erklärte, die Stiftung sei sich ihrer besonderen Verantwortung für den Kaiserdom und seine Umgebung bewusst, und er sei optimistisch, dass auch die Organe des ZGB im Hinblick auf diese Verantwortung die notwendigen Schritte ergreifen und keine voreiligen Entscheidungen treffen würden. Er wisse aus persönlichen Gesprächen mit vielen Abgeordneten des Verbandes, dass sie schon erhobene Bedenken der Stiftung sehr ernst nehmen und mit ihnen gewissenhaft umgehen würden. Schließlich seien sich in der Region Braunschweig alle politisch Verantwortlichen über die Parteigrenzen hinweg stets einig gewesen, dass das in der Region vorhandene Kulturgut zu den großen Stärken der Region gehöre, und deshalb besonders bewahrt und geschützt werden muss.


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