"Zaunprozess": Demonstrant soll zahlen

von Robert Braumann


Symbolfoto: Archiv
Symbolfoto: Archiv

Braunschweig. Am heutigen 12. Januar 2017 wurde das Urteil im „Zaunprozess“ Eckert & Ziegler gegen Demonstran verkündet.


Die Verletzung des Eigentumsrechts Eckert & Zieglers durch Teilnehmer einer BISS-Kundgebung im Juni 2015 soll zu einem Schaden von knapp unter 1500 geführt haben, den nun einer der Demonstranten allein tragen soll, weil den anderen Angeklagten der Aufenthalt auf dem Gelände nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. Im Gegenzug muss Eckert & Ziegler einen Großteil der Verfahrenskosten tragen, teilte die Initiative BISS mit.

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