Zoll beschlagnahmt Cannabis-„Süßigkeiten"


Die Aufmachung der Verpackungen lässt darauf deuten, dass die Kekse und Lutscher illegale Substanzen enthalten. Foto: Zoll
Die Aufmachung der Verpackungen lässt darauf deuten, dass die Kekse und Lutscher illegale Substanzen enthalten. Foto: Zoll | Foto: Zollamt

Braunschweig. Auf dem Heimweg aus den Niederlanden geriet ein junger Mann an der A38 nahe Friedland in eine gemeinsame Kontrolle des Zolls und der Polizei. Dabei fanden die Beamten Cannabiskekse und Cannabislutscher.


Wie das Hauptzollamt berichtet wurde der junge Mann zunächst routinemäßig nach möglichen Betäubungsmitteln in seinem Gepäck befragt. Zwar verneint der junge Mann die Frage, allerdings fanden die Zollbeamten in seinem Gepäck ungewöhnliches Naschwerk: in drei original verschlossenen Plastikdosen hatte eracht große Cannabiskekse und zehn Cannabislutscher von seiner Reise mitgebracht.Die Cannabisprodukte wurden sichergestellt und zudem wurde ein Strafverfahren gegen den Manneingeleitet. In dem Strafverfahren wird nun zu klären sein, ob die „Süßigkeiten" tatsächlich verbotene Substanzen enthält oder ob erlegal an seinen Keksen knabbern darf. Andreas Löhde, Pressesprecher des Hauptzollamtes Braunschweig, warnt dennoch: „Selbst wenn manche Hanfprodukte auch in Deutschland legal gekauft werden können, kann ich doch niemanden empfehlen, solche Reiseandenken mitzubringen. Der Fund von Cannabisprodukten begründet eigentlich immer den Anfangsverdacht einer Straftat und führt damit zu Ermittlungen, die sich alle Seiten gern ersparen würden". Eine Alternative zu holländischen Hanfkeksen nennt der Zöllner prompt: „Den innergemeinschaftlichen Verkehr mit Käse".


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