Zwangsimplantation? - Familiengericht will weitere Gutachten

von Eva Sorembik


Die zuständige Richterin am Amtsgericht Goslar will noch weitere Gutachten einholen. Foto: Anke Donner
Die zuständige Richterin am Amtsgericht Goslar will noch weitere Gutachten einholen. Foto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig/Goslar. Seit gestern beschäftigt der Fall eines eineinhalbjährigen gehörlosen Jungen das Goslarer Familiengericht. Es geht um die Frage: Soll einem gehörlosen Kind gegen den Willen seiner Eltern eine Hörprothese (Cochlea-Implantat) implantiert werden?


Mit vor Ort bei dem gestrigen Gerichtstermin war Karin Kestner. Die Expertin auf dem Themengebiet der Gehörlosigkeit berät die betroffene Familie. Gegenüber regionalHeute.de schilderte sie nach der gestrigen Anhörung, wie der Termin verlaufen ist.

Sie selbst sei von der zuständigen Richterin als Beraterin leider nicht zugelassen, da die Richterin alle Fälle, die auch das Sorgerecht betreffen, nicht öffentlich verhandele. "Ich habe draußen gewartet und mir dann von den Eltern und dem Anwalt berichten lassen", erläuterte Kestner.

Von den Eltern und deren Anwalt habe sie anschließend erfahren, dass alle Stellungnahmen von Fachleuten bereitsbeim Gericht eingegangen seien. Dennoch sei noch keine Entscheidung gefallen. Die Informationen hätten der Richterin noch nicht ausgereicht. "Sie möchte von ärztlicher Seite Gutachten darüber, wie ein CI funktioniert, wie es implantiert wird und welche Folgen und Risiken die Implantation beinhaltet", so Kestner weiter. Auch sei seitens des Gerichts die Frage aufgeworfen worden, ob es denn auch okay seidas Kind mit Hörgeräten zu versorgen oder es ein Implantat sein müsse.

Viele Gehörlose nur mit Hörgeräten


Der Anwalt der Mutter hätte erklärt, dass viele tausend Gehörlose auch nur mit Hörgeräten versorgt sind und es deshalb für die Eltern auch die Möglichkeit geben müsse, ihr Kind mit Hörgeräten und Gebärdensprache zu erziehen. Das Jugendamt habe sich nicht geäußert, so Kestner. "Sie haben offensichtlich ohne groß zu überlegen den Antrag an das Gericht weitergeleitet", kritisiert sie.

Nach vorsichtiger Einschätzung seindie Eltern mit dem Verlauf der Anhörung zufrieden gewesen, resümiert die Expertin den Verlauf der Anhörung. "Sie konntenalles gebärden, und fühlten sich verstanden". Wie es weiter geht, soll entschieden werden, wenn die angeforderten Gutachten vorliegen.


mehr News aus Braunschweig